Kleinunternehmerregelung im 2.Jahr - Rumpfjahr vs. Kalenderjahr?
Hallo allerseits,
ich habe mich im Mai 2016 im Nebenerwerb selbstständig gemacht und in dem Rumpfjahr weniger als 11.666 € (8 Monate) Umsatz gemacht, sodass ich 2017 immer noch der Kleinunternehmerregelung unterlag. 2017 nähern sich meine Umsätze den 50.000€ und ich habe bisher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nun meine Frage um sicher zu gehen: Ich bin ab 1.1.2018 kein Kleinunternehmer mehr und muss von da an Umsatzsteuer ausweisen, richtig? Alles was in diesem Kalenderjahr 2017 noch unter 50.000€ Euro liegt, zählt noch mit zur Kleinunternehmerregelung und ist nicht umsatzsteuerpflichtig, richtig?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Ihre hilfreichen Antworten!
Besten Gruß
ap2018
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