Hallo zusammen!
Ich bin Mitte September mit meiner Freundin zum ersten mal zusammengezogen (also vorher nicht zusammen gelebt). Sie studiert und ich fange voraussichtlich im März mit meiner Ausbildung an und deshalb habe ich, um die Zeit zu überbrücken, Arbeitslosengeld II beantragt.
Da es mein erster Antrag ist und ich mich da überhaupt nicht auskenne, frage ich mich beim Ausfüllen des Antrages, ob wir beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden, also ob sie für mich aufkommen muss? Ich selbst denke mir, das sie es nicht muss, weil sie erstens studiert und wir ja auch nicht irgendwo auf dem Papier als Paar eingetragen sind und auch nicht länger als ein Jahr zusammen leben. Sind wir nun eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Wohngemeinschaft?
Ich habe schon etwas im Netz gestöbert aber noch nicht solch einen Fall wie meinen gefunden.
Ich würde mich sehr freuen wenn sich da jemand etwas auskennt und mir sagen kann, was ich da angeben muss ohne das im Nachhinein der Antrag abgelehnt wird oder sonstiges.
PS: Wir stehen beide im Mietvertrag und teilen uns die Miete und alle sonstigen Kosten eigentlich auch.
Vielen dank im Voraus.
MfG