Zweitwohnsitz anmelden; ab wann sinnvoll?
Hallo zusammen :)
Ich ziehe demnächst für etwas über 6 Monate nach München für mein Pflichtpraktikum, welches um ein freiwilliges Praktikum erweitert wurde. Ich habe eine Wohnung in den firmeneigenen Apartments bekommen und da steht in einer Datei, die mir zu geschickt wurde, dass man sich ummelden soll und das sich jeder Mieter selbst um GEZ kümmern muss. Ich habe aber auch von anderen Praktikanten gehört, die sich nicht für solche 6 Monate umgemeldet haben, allerdings hatten die auch nicht das Schreiben mit den Angaben per Mail bekommen, sondern erst vor Ort vom Vermieter glaube und die hatten auch keinen Fernseher mit im Zimmer, was bei mir schon enthalten ist.
Einige Leute sagen auch, dass das Meldegesetz quasi nur auf dem Papier steht aber dann lese ich auch von Strafen bis 500€ falls man sich nicht ummeldet und irgendjemand das rausfindet. In München ist es ja auch sehr aufwändig überhaupt erstmal einen Termin zum Ummelden erhalten. An sich existiert eine Ummeldefrist von 2 Wochen aber wenn man dann 2 Monate auf einen Termin wartet, hat sich das auch wieder gegessen. Außerdem müsste ich, wenn ich den Zweitwohnsitz anmelde auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen und ab dem freiwilligen Praktikum eine Steuererklärung machen. Das ist schon sehr viel Aufwand für so einen 6 monatigen Aufenthalt.
Was würdet ihr mir raten? Soll man den ganzen Aufwand auf sich nehmen für nur 6 Monate? Hab auch schon von Leuten gehört, die die Einstellung hatten "wenn ich die Strafe bekommen, komme ich immer noch günstiger weg, als wenn ich die Steuer zahle" aber ob man sich darauf einlassen sollte??
Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr mir etwas weiterhelfen könntet :)
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Einen Zweitwohnsitz anzumelden macht nur dann Sinn, wenn du die Vorteile der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung nutzen kannst. Damit sparst du dann tatsächlich. Ansonsten nicht aufgrund der Zweitwohnsitzsteuer.
Ob du dich mit Hauptwohnsitz in München anmeldest oder ob du dich gar nicht ummeldest und deinen Hauptwohnsitz da belässt wo er jetzt ist, musst du für dich selber entscheiden. Ich kann die nur sagen, dass es vom Bundesmeldegesetz her Pflicht ist, sich innerhalb von 2 Wochen dort anzumelden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Macht man es nicht, ist das genau genommen eine Ordnungswidrigkeit, und die Strafe kann laut dem Gesetz sogar bis zu 1000€ sein.
Die Rundfunkgebühr für den Zweitwohnsitz wurde erst vor Kurzem vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Man kann für seine Zweitwohnung einen Antrag auf Befreiung stellen.