Zweitschrift des Ausbildungsvertrags
Hallo, ich werde demnächst dual studieren. Meine FH verlangt für die Immatrikulation eine Zweitschrift des Rahmenvertrags/Ausbildungsvertrags. Die Erstschrift soll ich im Fachbereich einreichen.
Was ist mit Zweit- und Erstschrift gemeint?
MfG
2 Antworten
Die Zweitschrift ist einfach eine zweite Anfertigung des bestehenden Vertrages. Das ist aber keine einfache Kopie, weil diese leicht gefälscht werden kann, sondern eine zweite Anfertigung durch den Aussteller. Mit Datum, Stempel und Unterschrift. Alternativ kann man eine beglaubigte Kopie einreichen.
Vielen Dank. Ich denke die beglaubigte Kopie ist da doch die einfachere Variante.
Kopie des Vertrages, eventuell vom Fachbereich "beglaubigen" lassen.
Zweitschrift bedeutet ja nichts anderes als Kopie. Vielleicht lässt sich ja der Ausbildungsbetrieb hinreißen, Ihnen Ihren Vertrag in doppelter Ausfertigung auszuhändigen. Wenn nicht, bleiben Ihnen nicht viele Alternativen, oder?
Demnach reicht es eine einfach Kopie des Vertrags zu erstellen und diesen mit den Immatrikulationsunterlagen mit einzureichen und das Original nachher im Fachbereich einzureichen?