Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:
- Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?
Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).
- Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.
Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.
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Vor der Ernennung muss solch eine Erklärung vorgelegt werden. Das Insolvenzverfahren schließt das aus meiner Sicht aus. Es gibt keine ungeordneteren wirtschaftlichen Verhältnisse, als die, die zu solch einem Verfahren geführt haben. Da bei dir das eigentliche Insolvenzverfahren jedoch aufgehoben wurde und die Wohlverhaltensperiode läuft, ist das eine Grauzone. Rein rechtlich bestehen alle Forderungen aber noch, sie sind zurzeit nur nicht per Zwangsvollstreckung beizutreiben. Du solltest das mit deiner Einstellungsbehörde rechtzeitig besprechen, mir persönlich würde es aber nicht reichen.
Die Frage kommt meistens schon. Spätestens wenn Du als Anwärter in Bereichen eingesetzt wirst, die mit Geld zu tun haben (Leistungen an Dritte, Buchhaltung, Steueramt, etc.) wird diese Frage kommen.
Eine Privatinsolvenz ist schon heftig und meines Ermessen Zeugnis, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse nicht vorliegen. Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung könnte man wieder von geordneten Verhältnissen ausgehen. Da fehlen mir aber die praktischen Erfahrungen.
Man kann in Deiner Auswahl übrigens nur einen Punkt ankreuzen, weswegen eine Beantwortung beider Fragen nicht möglich war.