Ausbildungsvertrag - vorausgegangener Schulabschluss?
Hallo,
Habe mein Ausbildungsvertrag bekommen. In diesem steht vorausgegangene Vorbildung: Abitur. Jedoch habe ich die Befürchtung dass ich mein Abitur nicht bestehe. Ist dieses vorausgegangene Vorbildung die Voraussetzung damit dieser Ausbildungsvertrag zustande kommt. Laut internetseite ist die Voraussetzung für diese Ausbildung lediglich die mittlere Reife. Im Anhang vom Vertrag, steht auch nichts dazu dass ich mein Abitur haben muss lediglich halt das mir der vorausgegangenen Vorbildung.
5 Antworten
Einfach mal pragmatisch sein: Wenn die zwingend ein Abi wollen schmeißen Sie dich in der Probezeit eh raus. Also ist es doch besser das möglichst früh zu wissen, damit du was anderes suchen kannst. Also anrufen und sagen, das das Abi in Gefahr ist und fragen ob du die Le(e)hrstelle aus so bekommst. Wenn nicht such dir was anderes. Nicht warten !!!!
Das kommt auf den Vertrag an, wenn der Betrieb ein Abi verlangt, ist der Vertrag = Mülleimer.
Ich würde mich bei dem AG melden und die Sache melden.
Selbst ein nicht bestandenes Abitur kann unter Bedingungen helfen, wenn du in den Fächern die gefordert werden, erfüllst. Das liegt aber im Entscheidungsbereich der Firma.
Auch ohne Abitur geht sowas Wie der Kanzlerkandidat Schulz spricht 6 Sprachen, hat aber kein Abi.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg für die Ausbildung.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Wenn hier der Ausbildungsbetrieb gemäß Vertrag das Abitur zur
Voraussetzung macht, dann kommt dieser Vertrag auch nur unter dieser
Bedingung zustande. Das heißt der Betrieb kann! vom Vertrag zurücktreten, wenn Du Dein Ausbildungsziel nicht erreichst, auch wenn eine solche Ausbildung üblicherweise nur eine mittlere Reife erfordert.
Sie gehen davon aus laut deinen Angaben dass du dein Abi auch schaffst. Nimm einfach mal telefonischen Kontakt auf und erkundige dich mal. Aber ich persönlich denke wenn die Vorraussetzung für die Ausbildung die mittlere Reise beträgt, du auch nicht zwingend mehr aufweisen musst. Es kommt immer auf den Betrieb an. Also erkundige dich einfach mal. Das wird das beste sein. :-) viel Erfolg.
Ist der Vertrag schon von Arbeitgeber unterschrieben?
Kannst du dann chillen. Wenn sie rumzicken werden, ist nicht dein Problem. :-)
Okey und was soll das mit dem vorausgegangenem Schulabschluss bedeuten. Zwingt es nicht das Abitur als voraussetzung ?
vielleicht ein Fehler, die dürfen dich zum nichts zwingen, die haben schon unterschrieben!
Ja ist er