KZ Halter, länger maximal nach Innen vom Heck?
Hallo, ich hab mir heut ein kurzes Heck für mein Motorrad gemacht, nun meinte ein Kollege das es nicht erlaubt sei weil es ins seinen Augen per Bild mehr als 8 cm nach Innen ist. Habe noch nicht nachgemessen wie viel es ist
Gibt es dazu Regelungen? Hab nichts gefunden ob es wirklich stimmt.
Man erkennt sowohl das Rücklicht als auch das KZ optimal auch von weiter weg.
Danke für die Antworten
1 Antwort
Das Kennzeichen muss mindestens 300 mm,
darf höchtens 1200 mm über der Fahrbahn montiert sein.
Eine Neigung von 30 Grad ( nach innen und aussen ) ist zulässig. Zudem muss das Kennzeichen entweder über eine im
Rücklicht integrierte oder eine separate Kennzeichenbeleuchtung
beleuchtet werden.
Minimalgröße Kennzeichen von 18 x 20 cm
Wenn das alles eingehalten ist sollte es passen.
Wie gesagt du darfst es Platzieren wo du willst solang der Max./Min. Abstand zum Boden eingehalten ist. Ob das dann Rechts/Links oder mittig ist , ist egal. Es geht bei den Regelungen ja um die Sichtbarkeit des Kennzeichens deswegen darf es eben nicht soweit nach innen geneigt sein. Deins sieht man ja weiterhin perfekt. Bezüglich des Hecks gibt es keine anderweitigen Regelungen meines Wissens nach.
Ja das alles weis ich und wurde beachtet, geht jetzt nur nocj darum ob es zu weit nach innen ist also unters Heck