Zutritt ab 18 Jahre und unter Vorbehalt!

3 Antworten

wie die vorredner schon schreiben...., der vorbehalt sollte eigentlich beschrieben werden, ich könnte mir vorstellen, dass unter..vorbehalt.,. gemeint ist, das z.b. eine prüfung des ausweises möglich ist, wenn das äussere erscheinungsbild einen jünger aussehen lässt oder wenn irgendwelche 'vorbehalte' gegen die person bestehen, die dann natürlich benannt werden sollten, jedoch nicht zwingend müssen, da immer noch das hausrecht besteht und der sogenannte vorbehalt hier nicht beschrieben wurde, also in allem stecken kann...

Man muss 18 sein um reinzukommen, aber auch wenn man 18 ist, hat man keine Garantie drauf reinzukommen.

das man ab 18 rein darf, die jdoch zu besonderen leuten sagen können "du kommst hier nicht rein"