Was heißt "Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten" bei immobilienangebot
Was heißt diese Klausel? Haben im Netz ein Immoangebot, in dem dies so steht. Ein Makler ist angegeben. Nun haben wir privat Kontakt zum Verkäufer und fragen uns, ob wir durch diesen Satz am Makler vorbeikommen.
Bitte keine aufgebrachten Antworten von Maklern, die nun aufzeigen, wie viel Arbeit und Ärger sie mit Kunden haben. Ich will nur erklärt haben, was der o.g. Satz inhaltlich bedeutet. Danke!
7 Antworten
Das bedeutet ganz einfach: Wenn diese Immobilie über einen Makler zum Verkauf ausge- schrieben ist, steht dieser ja in Verhandlung(en) mit möglichen Kunden. Wenn Ihr nun starkes Kaufinteresse gezeigt habt und diese Immobilie nehmen wollt, so kann Euch noch immer ein anderer Interessent zuvor kommen. Ihr könnt in diesem Fall keine Ansprüche an den Makler stellen nach dem Motto "Diese Immobilie war aber für uns reserviert"
"Zwischenverkauf vorbehalten" bedeutet nur, das diese Immobilie zwischenzeitlich evt. schon an jemand anderen verkauft wurde. Wenn der Verkäufer mit dem Makler eine Vereinbarung getroffen hat und Du die Adresse des Verkäufers vom Makler hast, kommst Du um die Provision nicht herum.
Das bedeutet dass, auch wenn du Interesse an der Immobilie hast und zeigst, der Verkäufer sie trotzdem an jemand anderen verkaufen kann.
Der Satz heisst lediglich, dass die Immobilie zwischendurch auch verkauft werden kann, wenn ein Kaeufer da ist, auch wenn in der Anzeige eine Frist genannt ist.
Die Sache mit der Provision ... Wenn ihr den Kontakt zu dem Verkaeufer voellig ohne den Makleer bekommen habt, dann koennt ihr den Kauf mit dem Verkaeufer abschliessen, ohne dass ihr dafuer Maklergebuehren zahlen muesst. Maklergebuehren sind Provision, Vermittlungsgebuehren. Die stehen dem Makler nur zu, wenn er auch der Vermittler des Verkaufes war und selbst dabei in Erscheinung getreten ist.
Hat der Verkaeufer einen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen, dann ist in dem Vertrag wohl auch festgehalten, ob der Verkaeufer auch selbst verkaufen darf bzw dass er das dann nicht mehr darf. Darf er, dann schaut der Makler in die Roehre. Darf er nicht und verkauft dennoch direkt, dann schuldet er in der Regel dem Makler eine Entschaedigung; - aber der, der Verkaeufer, nicht der Kaeufer.
Wenn ihr einen Makler habt, dann hat er mit euch einen Vertrag, in dem er die Immobilie exclusiv anbieten darf. Wenn ihr also die Immobilie privat ohne Makler verkauft, hebelt ihr damit nicht die Gebühren des Maklers aus, die müßt ihr dann bezahlen.
jepp......ich weiss, wer lesen kann ist klar im Vorteil........hab da wohl was überlesen...........
Hast Du die Frage evt. falsch verstanden?
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Frage falsch verstanden?