Ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt?
Frage an alle Juristen: Ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt? Lässt sich dieser Satz aus dem Elfes-Urteil des BVerfG ableiten? Oder aus dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes?
4 Antworten
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes.
So ist z.B. das Kiffen an sich nicht verboten, jedoch der Besitz von Rauschgift. Wenn man also am Joint seines Nachbarn zieht, ist man nicht strafbar. Wenn man jedoch in Amsterdam im Coffee-Shop sich einen Joint kauft, schon.
Die Frage ist, ab wann ist etwas verboten/illegal. Im Strafrecht muss die Tat explizit verboten sein und es darf auch keine Analogie zu Lasten des Täters gemacht werden. Das heißt: Ohne konkretes Gesetz keine Strafe.
Im zivilrechtlichen ist es wiederum anders. Da kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalles an.
Prinzipiell stimmt es schon: Deine Rechte hören da auf, wo die Rechte anderer anfangen.
der Witz ist, dass Gesetze selten ausdrücklich sind.
Aufgabe von Anwälten ist es unter anderem einen Fall (also wo es einen Kläger und Beklagten gibt) in das Gesetz zu subsumieren. Also herauszufinden, welche Gesetze für diesen Fall Anwendung finden und welche nicht.
das heißt immer dann, wo du im Zweifel etwas tust, was jemand anders nicht gefallen könnte (bedenke z.B., dass alles in Deutschland irgendwie irgendjemandem gehört), kann es theoretisch auch einen Kläger geben.
lies mal da nach:
http://www.ja-aktuell.de/.../EBDDFCA0C346DF32C12570B200393C93?...
oder halte es mit Rosa Luxemburg: die Freiheit des Einzelnen endet da wo die Freiheit des anderen anfängt ...
Danke für den Link; das Urteil kenne ich freilich. Zu meiner konkreten Frage enthält der Beitrag keine eindeutige Antwort.
das lässt sich gar nicht ableiten. Wenn jemand dagegen klagt und gewinnt - erlaubt oder auch nicht - bist du immer der Looser. Nur weil es kein Gesetz dagegen gibt bedeutet das noch lange nicht das es grundsätzlich erlaubt ist. Würdest du damit verletzen, schädigen diskriminieren, killen oder in seiner Ehre verletzen oder seine Freiheit einschränken, greift irgendwein anderes Gesetz.
Nichts für ungut, aber Deine Antwort ist in sich bereits widersprüchlich.
Wenn jemand "wogegen" klagt? Wenn "irgendein anderes Gesetz" greift, gibt es ein Verbot, der Fall ist nicht gemeint.