Zuschüsse Aufstockung bei Teilzeitarbeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

2 Antworten

Wenn du dich gesund schreiben lässt,dann sollte dein Arzt aber in deine Befunde bzw.Atteste deine verringerte Arbeitsfähigkeit aufnehmen !

Dir stünde dann auf jeden Fall ALG - 2 vom Jobcenter zu,wenn du nicht über deinem Schonvermögen liegen würdest,dass sind min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Denn dann müsstest du den Überschuss erst einmal Sinnvoll vor der Antragstellung aufbrauchen,also im Monat vor der Antragstellung,weil dein Antrag dann auf den 1.des Monats zurück wirkt.

Solange du dann nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert bist,steht dir also ALG - 2 zu und wenn nicht,dann Sozialhilfe.

Wenn ihnen die Befunde und Atteste nicht ausreichen,dann schicken sie dich von selber zum MD - um deine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.

Dir würde dann als Single z.B. ein Regelsatz von 399 € zustehen + deine derzeitige tatsächliche KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung + evtl.einen Mehrbedarf,wenn er dir wegen deiner Erkrankung zustehen würde.

Bei den KDU - müsste dann geprüft werden,ob diese bei dir angemessen sind,denn sonst würdest du die tatsächlichen KDU - in der Regel nur für weitere 6 Monate gezahlt bekommen,danach nur noch die angemessenen Kosten,die Differenz müsstest du dann selber tragen,wenn du nicht in eine angemessene Wohnung ziehen möchtest.

Solltest du zum Umzug aufgefordert werden,wenn die Differenz zu hoch sein sollte,dann müssen alle anfallenden Kosten übernommen werden.

Resi84 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 11:19

Danke für die Antwort, Isomatte, auch wenn ich zum Glück (noch) nicht von ALG II abhängig bin.

isomatte  27.04.2015, 17:14
@Resi84

Viele Möglichkeiten hast du dann aber nicht,wenn du hier nach einer Aufstockung fragst !

Entweder du verdienst soviel,dass du ggf. Anspruch auf Wohngeld hast,dann werden auch keine Forderungen an dich gestellt,dass du z.B. Bewerbungen um einen besser bezahlten Job schreiben musst oder dich vom MD - untersuchen lassen musst oder du beantragst erst mal ALG - 2 beim Jobcenter.

Beim Wohngeld musst du ein Mindesteinkommen von 80 % von dem verdienen,was dir im SGB - ll ,also vom Jobcenter als ALG - 2 Zahlung zustehen würde.

Das sind dann bei einem Single min. derzeit 399 € Regelsatz + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon dann min. 80 %.

Zuschüsse Aufstockung bei Teilzeitarbeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

(Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, vorher ALG I)

Antwort:

So, wie Sie die Dinge hier darstellen, dürfte langfistig kein Weg an einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV vorbeiführen!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Vor Antragsstellung sollten Sie Ihre Hausaufgaben gründlichst abarbeiten:

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Sie sollten auf gar keinen Fall ohne kompetenten Rechtsbeistand agieren, z.B. VDK:

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Lassen Sie sich ggf. von der unabhängigen Patientenberatung beraten und weiterhlfen:

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patientenberatung.de/

Ggf. kommt im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren auf volle Erwerbsminderungsrente die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung in Betracht, klären Sie dies rechtzeitig zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand:

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ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad


Resi84 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 11:21

Sehr gut gegliederte Antwort, Konrad Huber, vor allem, gut zu wissen, dass man sich schon frühzeitig um Rechtsbeistand kümmern sollte. Mit Ämtern ist eben nicht zu spaßen.