Zuschüsse Aufstockung bei Teilzeitarbeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?
Hallo, ich habe eine brennende Frage. Ich bin chronisch krank, habe Morbus Wegener (Autoimmunerkrankung). Ich bin seit Januar diesen Jahres arbeitslos und auch krank geschrieben (Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, vorher ALG I). Ich war im Januar / Februar insges. 5 Wochen im Krankenhaus und habe danach ein Medikament als Infusion bekommen, was erst im Juni / Juli wirken soll. Im Juni habe ich auch einen neuen Kontrolltermin beim Rheumatologen. Ich fühle mich nicht 100% belastbar und fit, aber ich könnte mir gut vorstellen, ein paar Stunden arbeiten zu gehen, vielleicht 25-30 Std. pro Woche als Eingewöhnung um meine eigene Belastbarkeit einzuschätzen. Normalerweise gibt es ja die Wiedereingliederung, wenn man schon in einem Arbeitsverhältnis ist, aber wie ist das bei Arbeitslosigkeit? Ich kann mir nicht vorstellen, gleich mit 40 Wochenstunden wieder einzusteigen. Soll ich mich den Arbeitsmarkt wieder als „Gesunde“ zur Verfügung stellen und dann beim Arbeitsamt eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst anfordern, damit dieser feststellt, in welchen Rahmen ich arbeiten kann? Gibt es da eine Möglichkeit der Aufstockung des Gehalts durch Krankengeld/Arbeitslosengeld, wenn man nicht voll arbeiten geht? Die verminderte Stundenzahl wirkt sich ja dann auch nicht positiv auf die Rente aus, also müsste es doch da irgendwelche Zuschüsse geben? Noch bin ich im geschützten Krankenstatus und beziehe Krankengeld und ich habe ein bisschen Bammel voreilig etwas loszutreten, was eventuell auch nach hinten losgehen kann. Ich weiß ja nicht wie der ärztliche Dienst so tickt und ob man überhaupt so leicht eine Untersuchung da bekommt oder ob der Betreuer vom Arbeitsamt sagt „ ach mit ärztlichen Dienst fangen wir bei Ihnen nicht erst an, sie sind doch gut vermittelbar“ . Dann würde ich mich in den Allerwertesten beißen und es bereuen, meine Krankmeldung nicht verlängert lassen zu haben. Man hört ja so einige über die lieben Jobcenter. Hat jemand Erfahrungen? Zur Info: Ich bin kaufmännische Angestellte und würde im Büro arbeiten. Durch meine Verengung im Hals kann ich nicht so viel sprechen und habe Luftprobleme. Ein Schwerbehindertenausweis ist beantragt, aber die Bearbeitung dauert… Danke schonmal.
2 Antworten
Wenn du dich gesund schreiben lässt,dann sollte dein Arzt aber in deine Befunde bzw.Atteste deine verringerte Arbeitsfähigkeit aufnehmen !
Dir stünde dann auf jeden Fall ALG - 2 vom Jobcenter zu,wenn du nicht über deinem Schonvermögen liegen würdest,dass sind min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.
Denn dann müsstest du den Überschuss erst einmal Sinnvoll vor der Antragstellung aufbrauchen,also im Monat vor der Antragstellung,weil dein Antrag dann auf den 1.des Monats zurück wirkt.
Solange du dann nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert bist,steht dir also ALG - 2 zu und wenn nicht,dann Sozialhilfe.
Wenn ihnen die Befunde und Atteste nicht ausreichen,dann schicken sie dich von selber zum MD - um deine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.
Dir würde dann als Single z.B. ein Regelsatz von 399 € zustehen + deine derzeitige tatsächliche KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung + evtl.einen Mehrbedarf,wenn er dir wegen deiner Erkrankung zustehen würde.
Bei den KDU - müsste dann geprüft werden,ob diese bei dir angemessen sind,denn sonst würdest du die tatsächlichen KDU - in der Regel nur für weitere 6 Monate gezahlt bekommen,danach nur noch die angemessenen Kosten,die Differenz müsstest du dann selber tragen,wenn du nicht in eine angemessene Wohnung ziehen möchtest.
Solltest du zum Umzug aufgefordert werden,wenn die Differenz zu hoch sein sollte,dann müssen alle anfallenden Kosten übernommen werden.
Viele Möglichkeiten hast du dann aber nicht,wenn du hier nach einer Aufstockung fragst !
Entweder du verdienst soviel,dass du ggf. Anspruch auf Wohngeld hast,dann werden auch keine Forderungen an dich gestellt,dass du z.B. Bewerbungen um einen besser bezahlten Job schreiben musst oder dich vom MD - untersuchen lassen musst oder du beantragst erst mal ALG - 2 beim Jobcenter.
Beim Wohngeld musst du ein Mindesteinkommen von 80 % von dem verdienen,was dir im SGB - ll ,also vom Jobcenter als ALG - 2 Zahlung zustehen würde.
Das sind dann bei einem Single min. derzeit 399 € Regelsatz + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon dann min. 80 %.
Zuschüsse Aufstockung bei Teilzeitarbeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?(Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, vorher ALG I)
Antwort:
So, wie Sie die Dinge hier darstellen, dürfte langfistig kein Weg an einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV vorbeiführen!
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Vor Antragsstellung sollten Sie Ihre Hausaufgaben gründlichst abarbeiten:
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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Sie sollten auf gar keinen Fall ohne kompetenten Rechtsbeistand agieren, z.B. VDK:
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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Lassen Sie sich ggf. von der unabhängigen Patientenberatung beraten und weiterhlfen:
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patientenberatung.de/
Ggf. kommt im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren auf volle Erwerbsminderungsrente die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung in Betracht, klären Sie dies rechtzeitig zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand:
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ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Sehr gut gegliederte Antwort, Konrad Huber, vor allem, gut zu wissen, dass man sich schon frühzeitig um Rechtsbeistand kümmern sollte. Mit Ämtern ist eben nicht zu spaßen.
Danke für die Antwort, Isomatte, auch wenn ich zum Glück (noch) nicht von ALG II abhängig bin.