Zusammenziehen mit Freundin trotz ALG2 wenn sie Arbeiten geht?

7 Antworten

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Ihr könnt erst einmal eine Wohngemeinschaft bilden. Dann zahlt jeder seinen Lebensunterhalt selbst und die Kosten der Unterkunft werden zu 50 % geteilt.

Nach einem Jahr kehrt sich die Beweislast um. Dann müsstet ihr dem JobCenter BEWEISEN, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft bildet.

Parhalia  30.06.2016, 18:03

Und ab der Einstufung als Bedarfsgemeinschaft muss Deine Freundin Dich nicht nur komplett mitfinanzieren, sondern daneben auch unberücksichtigt Eurer Lebenshaltung und Unterkunft weiterhin ihre Schulden abstottern.

Denn allgemeine Schulden erkennt das Jobcenter nicht als notwendige Mehrausgaben in der Leistungsberechnung einer Bedarfsgemeinschaft an.

DTS1999 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 18:13
@Parhalia

Das ist echt alles verflixt, ich möchte nichts falsch machen so das wir hinterher doof dastehen. Es geht mir hauptsächlich auch darum das ich besser in andere Städte kommen würde mir stehen also mehr möglichkeiten offen einen Job zu finden.

Parhalia  30.06.2016, 20:20
@DTS1999

Wenn dann mal eine Deiner Bewerbungen "Früchte" trägt, so kannst Du Dich mit Deiner Freundin und ggf. ihrem Vermieter ja absprechen, ob Du wegen eines gut erreichbaren Jobs in ihrer Stadt / Wohnortnähe zunächst dort erst einmal unter der Woche wenigstens nächtigen kannst.

Solange hältst Du aber an Deiner Wohnung fest. Erst wenn Du eine "gesicherte" Arbeit auch hast, solltest Du auch über einen Umzug entweder zu Ihr ( wie die Liebe eben verläuft ), oder eine günstiger gelegene Wohnung für Dich nachdenken.

Ich würde halt grundlegend nun nichts überstürzen und die eigene Wohnung auch erst einmal behalten bis zu einem gesicherten Job mit wenigstens ETWAS Perspektive für die Zukunft.

Denke halt auch mal etwas "praktisch" :

Was passiert mit Dir nach einem Streit oder Beziehungsende, wenn Du dann vorschnell Deine Wohnung aufgabst und plötzlich ohne Obdach da stehst...

DTS1999 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 18:03

Vielen Dank für die schnelle kurze Anwort! Wie ist das mit dem Beweisen? Sagen wir mal das Jahr ist vorbei und man belegt das man kein gemeinsames Konto hat und nicht zusammen wirtschaftet reicht das aus oder muss man da schon mehr bringen? Ich hoffe natürlich das ich sobald wie möglich Arbeit finde deshalb bitte nicht falsch verstehen es geht mir nur um den Fall der fälle ich kann ja nicht hellsehen! Stelle ich einen Antrag besser schriftlich oder geht man am besten direkt zum Jobcenter? Vielen Dank schon mal!

DerHans  30.06.2016, 18:07
@DTS1999

Nach dem einen Jahr KÖNNTE das JobCenter von euch eine eidesstattliche Erklärung verlangen, dass ihr eben keine Einstands- und Bedarfsgemeinschaft bildet.

Nach einem Jahr wäre aus ja auch durchaus denkbar, dass ihr euch bereits wieder getrennt hättet. Das soll ja auch vorkommen

DTS1999 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 18:11
@DerHans

Ok das kann man ja dann wirklich machen ohne schlechtes gewissen weil wir es eben so vorhaben, ich möchte auch gar nicht das sie für mich irgendwas Bezahlt!

Du bekommst ALG 2, also wird dir die Wohnung bezahlt.

Behalte deine Wohnung und ziehe mit paar Sachen zu deiner Freundin. Alle 2 - 3 Tage fährst du mal in deine Wohnung, kontrollierst den Briefkasten und schaust nach dem Rechten. Du hast ja Zeit und deine Freundin ist tagsüber auf Arbeit. Kannst ja auch in der Wohnung Wäsche waschen und zum Trocknen aufhängen. Dadurch beweist du, dass du weiterhin in deiner Wohnung lebst. Wo du im Endeffekt schläfst, geht ja niemanden etwas an.

Also ich würde euch erst einmal von einem Zusammenzug abraten,du schreibst ja selber das ihr euch noch nicht so lange kennt und da würde ich das Risiko als BG - eingestuft zu werden erst mal nicht eingehen,zumal sie ja noch andere Aufwendungen abzutragen hat,denn das wäre dem Jobcenter dann egal und dann habt ihr die Brille auf !

Du kannst dich auch aus deiner jetzigen Wohnung bewerben und solltest du eine feste Zusage für eine versicherungspflichtige Beschäftigung bekommen,dann könntest du ja ggf.einen Antrag auf Umzug stellen,wenn es bei dir mit der Verbindung so schlecht aussieht bzw.dann könntest du auch ohne Zusicherung zur Freundin ziehen,dann würdet ihr ja sicher nicht mehr auf Hilfe angewiesen sein.

Die erste Frage ist, ob ihr Partner seid oder nicht. Siehe dazu SGB II § 7 Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Die zweite Frage ist nicht, ob es dir angenehm ist oder nicht, deiner Mitbewohnerin zur Last zu fallen, ihr auf der Tasche zu liegen.

Die zweite Frage ist, ob bei beiden Partnern "nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen" (ebd.).

Wenn das Jobcenter dafür wichtige Anhaltspunkte hat, werdet ihr sofort als Bedarfsgemeinschaft eingestuft - wenn nicht, dann erst nach einem Jahr (s. Absatz 3a), falls ihr keine wichtigen Anhaltspunkte vorbringen könnt, die dagegen sprechen, also gegen eine sog. "Einstands-Gemeinschaft".

In beiden Fällen hat jedes erwerbestätige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hohe Absetzbeträge bei seinem Erwerbseinkommen, s. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

Bei 1.400,- brutto sind das mindestes 300,-, die vom Netto von ca. 900,- abgezogen werden. Es bleiben dann z. B. 600,- anrechenbares Einkommen, so dass der Partnerin evtl. selbst noch aufstockendes ALG II zugeschrieben wird, je nach Warmmiete.

Du kannst natürlich auch lediglich eine Veränderungs-Mitteilung an das Jobcenter schicken mit dem Tenor: "Ich wohne ab 1. Juli 2016 zur Untermiete bei Frau Martina Mustermann. Meine Kaltmiete beträgt dann X Euro und meine Heizkosten betragen Y Euro." Oder: "Meine Untermiet-Kosten betragen warm pauschal Z Euro."

Falls du aber zu deiner Partnerin ziehst, wäre das schon mal eine Falsch-Information, die als Betrug ausgelegt werden könnte. Dann sollte der Passus oben geändert werden: Statt "zur Untermiete bei" müsste es dann heißen "zu meiner Partnerin".

Gruß aus Berlin, Gerd

DTS1999 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 08:43

Vieln Dank, zum letzten Punkt natürlich möchte ich niemanden Betrügen. Zu den anderen Punkten wir möchten nicht füreinander einstehen dafür ist es einfach zu früh es geht erstmal für mich darum das wir zusammen wohnen wobei ich mein Eigenes Zimmer haben kann und die möglichkeit gegeben ist das ich mich in anderen Städten bewerben kann da, man diese von Ihrer Wohnung sehr gut erreichen kann.