Zusammenziehen mit Freundin trotz ALG2 wenn sie Arbeiten geht?
Guten Tag zusammen ich beziehe ALG2 und wohne auch alleine, ich habe seit einiger Zeit eine Freundin die Arbeiten geht und knappe1400 Euro verdient muss aber davon noch Sachen abbezahlen wie Kredit etc. sie wohnt alleine. Aus meiner Situation heraus das ich Epileptiker bin kann ich in meinen Beruf kein Fuß mehr fassen da halt die lücke im Lebenslauf befragt wird und ich natürlich ehrlich sagen muss warum, würde ich das nicht und es passiert was könnten Menschen gefährtet werden bei der Arbeit. Ich bin auf die Idee gekommen das man zusammenziehen könnte da sie in einem Ort Wohnt der näher an Städten angrenzt wo die möglichkeit besteht einen Job zu finden und für mich dadurch besser zu erreichen ist, alleine die Busanbindung ist schon besser (es hadelt sich um die gleiche Stadt). Meine Frage dazu ist es immer noch so das dass erste Jahr als Probe angesehen wird? wir möchten wirklich getennte konnten führen und alles weitere, da eben noch nicht so lange zusammen mir steht sogar ein eigenes zimmer zur verfügung so das man es eigentlich auch als WG ansehen kann. ich würde nicht mal umzugskosten oder so etwas beantragen, wüsste nur gerne wie ich genau vorgehen muss? direkt zum Jobcenter oder reicht schon ein schreiben mit der Information seines vorhabens und wenn das Jobcenter dem zustimmt kann man es angehen?
vielen Dank für eure Hilfe!
7 Antworten
Ihr könnt erst einmal eine Wohngemeinschaft bilden. Dann zahlt jeder seinen Lebensunterhalt selbst und die Kosten der Unterkunft werden zu 50 % geteilt.
Nach einem Jahr kehrt sich die Beweislast um. Dann müsstet ihr dem JobCenter BEWEISEN, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft bildet.
Das ist echt alles verflixt, ich möchte nichts falsch machen so das wir hinterher doof dastehen. Es geht mir hauptsächlich auch darum das ich besser in andere Städte kommen würde mir stehen also mehr möglichkeiten offen einen Job zu finden.
Wenn dann mal eine Deiner Bewerbungen "Früchte" trägt, so kannst Du Dich mit Deiner Freundin und ggf. ihrem Vermieter ja absprechen, ob Du wegen eines gut erreichbaren Jobs in ihrer Stadt / Wohnortnähe zunächst dort erst einmal unter der Woche wenigstens nächtigen kannst.
Solange hältst Du aber an Deiner Wohnung fest. Erst wenn Du eine "gesicherte" Arbeit auch hast, solltest Du auch über einen Umzug entweder zu Ihr ( wie die Liebe eben verläuft ), oder eine günstiger gelegene Wohnung für Dich nachdenken.
Ich würde halt grundlegend nun nichts überstürzen und die eigene Wohnung auch erst einmal behalten bis zu einem gesicherten Job mit wenigstens ETWAS Perspektive für die Zukunft.
Denke halt auch mal etwas "praktisch" :
Was passiert mit Dir nach einem Streit oder Beziehungsende, wenn Du dann vorschnell Deine Wohnung aufgabst und plötzlich ohne Obdach da stehst...
Vielen Dank für die schnelle kurze Anwort! Wie ist das mit dem Beweisen? Sagen wir mal das Jahr ist vorbei und man belegt das man kein gemeinsames Konto hat und nicht zusammen wirtschaftet reicht das aus oder muss man da schon mehr bringen? Ich hoffe natürlich das ich sobald wie möglich Arbeit finde deshalb bitte nicht falsch verstehen es geht mir nur um den Fall der fälle ich kann ja nicht hellsehen! Stelle ich einen Antrag besser schriftlich oder geht man am besten direkt zum Jobcenter? Vielen Dank schon mal!
Nach dem einen Jahr KÖNNTE das JobCenter von euch eine eidesstattliche Erklärung verlangen, dass ihr eben keine Einstands- und Bedarfsgemeinschaft bildet.
Nach einem Jahr wäre aus ja auch durchaus denkbar, dass ihr euch bereits wieder getrennt hättet. Das soll ja auch vorkommen
Ok das kann man ja dann wirklich machen ohne schlechtes gewissen weil wir es eben so vorhaben, ich möchte auch gar nicht das sie für mich irgendwas Bezahlt!
so das dass erste Jahr als Probe angesehen wird
Ja, das ist noch so.
Kannst Du da nachlesen:
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bedarfsgemeinschaft.html
Du bekommst ALG 2, also wird dir die Wohnung bezahlt.
Behalte deine Wohnung und ziehe mit paar Sachen zu deiner Freundin. Alle 2 - 3 Tage fährst du mal in deine Wohnung, kontrollierst den Briefkasten und schaust nach dem Rechten. Du hast ja Zeit und deine Freundin ist tagsüber auf Arbeit. Kannst ja auch in der Wohnung Wäsche waschen und zum Trocknen aufhängen. Dadurch beweist du, dass du weiterhin in deiner Wohnung lebst. Wo du im Endeffekt schläfst, geht ja niemanden etwas an.
Also ich würde euch erst einmal von einem Zusammenzug abraten,du schreibst ja selber das ihr euch noch nicht so lange kennt und da würde ich das Risiko als BG - eingestuft zu werden erst mal nicht eingehen,zumal sie ja noch andere Aufwendungen abzutragen hat,denn das wäre dem Jobcenter dann egal und dann habt ihr die Brille auf !
Du kannst dich auch aus deiner jetzigen Wohnung bewerben und solltest du eine feste Zusage für eine versicherungspflichtige Beschäftigung bekommen,dann könntest du ja ggf.einen Antrag auf Umzug stellen,wenn es bei dir mit der Verbindung so schlecht aussieht bzw.dann könntest du auch ohne Zusicherung zur Freundin ziehen,dann würdet ihr ja sicher nicht mehr auf Hilfe angewiesen sein.
Die erste Frage ist, ob ihr Partner seid oder nicht. Siehe dazu SGB II § 7 Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Die zweite Frage ist nicht, ob es dir angenehm ist oder nicht, deiner Mitbewohnerin zur Last zu fallen, ihr auf der Tasche zu liegen.
Die zweite Frage ist, ob bei beiden Partnern "nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen" (ebd.).
Wenn das Jobcenter dafür wichtige Anhaltspunkte hat, werdet ihr sofort als Bedarfsgemeinschaft eingestuft - wenn nicht, dann erst nach einem Jahr (s. Absatz 3a), falls ihr keine wichtigen Anhaltspunkte vorbringen könnt, die dagegen sprechen, also gegen eine sog. "Einstands-Gemeinschaft".
In beiden Fällen hat jedes erwerbestätige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hohe Absetzbeträge bei seinem Erwerbseinkommen, s. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
Bei 1.400,- brutto sind das mindestes 300,-, die vom Netto von ca. 900,- abgezogen werden. Es bleiben dann z. B. 600,- anrechenbares Einkommen, so dass der Partnerin evtl. selbst noch aufstockendes ALG II zugeschrieben wird, je nach Warmmiete.
Du kannst natürlich auch lediglich eine Veränderungs-Mitteilung an das Jobcenter schicken mit dem Tenor: "Ich wohne ab 1. Juli 2016 zur Untermiete bei Frau Martina Mustermann. Meine Kaltmiete beträgt dann X Euro und meine Heizkosten betragen Y Euro." Oder: "Meine Untermiet-Kosten betragen warm pauschal Z Euro."
Falls du aber zu deiner Partnerin ziehst, wäre das schon mal eine Falsch-Information, die als Betrug ausgelegt werden könnte. Dann sollte der Passus oben geändert werden: Statt "zur Untermiete bei" müsste es dann heißen "zu meiner Partnerin".
Gruß aus Berlin, Gerd
Vieln Dank, zum letzten Punkt natürlich möchte ich niemanden Betrügen. Zu den anderen Punkten wir möchten nicht füreinander einstehen dafür ist es einfach zu früh es geht erstmal für mich darum das wir zusammen wohnen wobei ich mein Eigenes Zimmer haben kann und die möglichkeit gegeben ist das ich mich in anderen Städten bewerben kann da, man diese von Ihrer Wohnung sehr gut erreichen kann.
Und ab der Einstufung als Bedarfsgemeinschaft muss Deine Freundin Dich nicht nur komplett mitfinanzieren, sondern daneben auch unberücksichtigt Eurer Lebenshaltung und Unterkunft weiterhin ihre Schulden abstottern.
Denn allgemeine Schulden erkennt das Jobcenter nicht als notwendige Mehrausgaben in der Leistungsberechnung einer Bedarfsgemeinschaft an.