Zusammenschnitt Fernsehsendung, eigenes Urheberrecht?
Angenommen Person A macht einen Zusammenschnitt (ohne sonstige Bearbeitung oder Kommentierung) lustiger Stellen einer öffentlich-rechtlichen Fernsehsendung und veröffentlicht ihn (nicht monetarisiert) auf Plattform A. Person B will das Video auf Plattform B weiter teilen (auch nicht monetarisiert). Muss Person B hierfür die Einverständnis von Person B bekommen oder ist (wegen fehlender kreativer Leistung) lediglich die Fernsehsendung selbst Rechteinhaber?
4 Antworten
Nur dann, wenn die Bedingungen von UrhG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke erfüllt sind, erwirbt der Auswähler und Zusammenschneider ein eigenes Urheberrecht.
Wenn Gutachter darüber gutachten und wenn Richter darüber richten müssen, nehmen diese als Entscheidungs-Kriterium in der Regel die für ein eigenes Urheberrecht nötige Schöpfungshöhe.
Gruß aus Berlin, Gerd
Da Person A Auszüge aus dem geistigen Eigentum anderer Verwendet hat ohne die Bedingungen für das Zitatrecht zu erfüllen, hat bereits Person A eine Urheberrechtsverletzung begangen. Dadurch hat er selber nur bedingt Urheberrechte an diesem Werk. Die weitere Verbreitung des angesprochenen Werkes unterliegt daher einer doppelten Urheberrechtsverletzung ohne Anspruch auf Entschädigung für Person A.
Für eine tiefer gehende Antwort nutze ruhig mal Google und die stgb Seiten der Regierung.
Weil ein einfacher Zusammenschnitt nicht unter das Zitatrecht fällt!
Nachlesen kannst du das hier: https://www.medienrecht-urheberrecht.de/urheberrecht/266-zitieren-aber-rechtlich-richtig.html
A ist gar kein Rechteinhaber da das nicht unter zitatrecht fallen dürfte (insb. mangels eigener Schöpfungshöhe), somit darf weder A noch B es veröffentlichen.
Auch Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterliegen natürlich dem Urheberrecht. Auch auszugsweise darfst du diese nur mit Genehmigung des Rechte-Inhabers verwenden.
Das Zitatrecht besagt, dass man Auszüge einer solchen Sendung benutzen darf, wenn die eigene schöpferische Leistung überwiegt und man sich mit dem Auszug kritisch (egal ob Positiv oder Negativ) auseinander setzt.
Das solltest du als "Community-Experte für Recht" wissen.
Klar trifft es in diesem Fall nicht zu aber deine Aussage ist so einfach falsch und ich erwarte von einem "Experten" ein gewisses Maß an Qualität
Angenommen erster Fall lege vor, muss Person B dann die Zustimmung von Person A bekommen?
Natürlich
Warum hat Person A nicht die Bedingungen des Zitatrechts erfüllt?