Facebook Fake-Account, Strafe und Recht

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafrechtlich ist das eher nichts.

Zivilrechtlich hast du zwei Ansprüche: Einmal auf Beseitigung und Unterlassung (§12 BGB, §12 BGB analog auf Bilder und persönliche Angaben) und auf den Ersatz des dir entstandenen Schadens (§823 BGB). Der dir enstandene Schaden dürfte allerdings null betragen.

Allerdings hat der Schulleiter, die Lehrerkonferenz oder ein anderes Gremium euer Schule sicher die Möglichkeit, Disziplinarmaßnahmen (Nachsitzen, Putzen, Erbringung von Zusatzleistungen) zu verhängen.

Großes Glück für dich, dass es bei einem "harmlosen" Streich geblieben ist und anstößige, diskriminierende oder strafrechtlich relevanten Äußerungen unterblieben sind.

Der Account wurde erstellt, nicht durchgeführt. Es liegt NICHT in deiner Befugnis jemanden zu bestrafen, das ist einzig und allein Gerichten vorbehalten.

schreib ne email an den support und gut ist ( acc wird gelöscht ) ansonsten einfach anzeigen oder den kleinen ne lektion erteilen

rede mit den 4 kindern und betrachte das ganze als modernen streich

GordonFreimann  21.09.2011, 18:35

"moderner streich" hahaha :D schön ausgedrückt^^

Also rechtlich ist da gar nichts zu machen. Das ist nicht strafbar o.ä.

Lediglich erzieherische Maßnahmen kommen hier in Frage und damit kennen Sie sich als Lehrerin wahrscheinlich besser aus als alle anderen hier. Sie können das ganze mit dem Schulleiter besprechen und Maßnahmen erörtern.

norman29m 
Beitragsersteller
 21.09.2011, 18:37

sollte ich eine Schulstrafe ausschreiben?

cchrisa  21.09.2011, 22:55
@norman29m

Das musst Du entscheiden, das ist aber die einzige Möglichkeit, sie überhaupt dafür zu bestrafen.