Facebook Fake-Account, Strafe und Recht
Hallo,
ich bin Lehrerin an einem Gymnasium, und 4 Schüler haben ein Fake-Account von mir bei Facebook gemacht. Ich selber bin nicht bei Facebook. Es geht mir jetzt darum, ob ich sie bestrafen darf und wen. Ich benutze hier einfach Mal die Kennzeichnungen: Personen A-D. Person A sagte; dass er den Fake-Account in der Freistunde an einem Schulcomputer durchgeführt hat. Mein Name wurde dadurch angegeben und eine E-Mailadresse welche meinen Namen beinhaltet jedoch nicht von mir ist. Person A musste in den Unterricht zurück und lies den Computer so wie er ist stehen. Der Fake-Account war noch online. Person B setzte sich daran um ein Bild auf den Fake-Account hochzuladen. Dafür schnitt er aus dem Klassenfoto, welches auf der Schulhomepage zu finden ist, mein Gesicht aus und lädt es auf Facebook hoch. Allerdings hat er es nicht veröffentlicht. Das Bild konnte von keinem angesehen werden, außer von denjenigen der sich in das Fake-Konto eingeloggt hat. Nach einiger Zeit kam Person A wieder und hatte seinen Freund Person C alles über seine Tat geschildert. Sie taten sich zusammen und richteten das Profil ein. Da die Schüler fast keine persönlichen Daten von mir wussten, hatten Sie sich welche ausgedacht. Außer den Namen, meinem Wohnort (nur die Stadt), meinem Geschlecht und meiner Arbeitsstelle (das Gymnasium) welche hineingeschrieben wurden. Dann ging es auch los mit Freunde "adden". Es wurden viele Schüler aus dem Gymnasium eine Anfrage geschickt, sogar manchen Lehrern, von denen ich die Information über das Fake-Konto bekam. Beleidigungen über meiner Person fanden nicht statt. Nach einigen Tagen kam Person D, welche das Bild, das zuerst verschlossen und NICHT öffentlich zugänglich war und nur von Person B HOCHGELADEN wurde als Profilbild verwendet und somit es veröffentlicht mit meinem Gesicht. So war der Fake-Facebook Account für eine Woche über meiner Person öffentlich, und sollte darstellen, dass ich mich dort registriert habe. Als es aufflog löschten die 4 Personen das Profil mitsamt meinem Bilde, wo ich zu erkennen war. Person A ist 15 Jahre alt und hat den Account eröffnet und das Profil eingerichtet, Posts gemacht und Freunde "geadded" Person B ist 13 Jahre und hat das Bild mit meinem Gesicht hochgeladen, aber gesichert sodass keiner es betrachten konnte Person C ist 13 Jahre alt und hat das Profil eingerichtet, Posts gemacht und Freunde "geadded" Person D ist 13 Jahre und hat das Bild was Person B hochgeladen hat veröffentlicht, für alle sichtbar gemacht und als Profilbild gesetzt. Dies wurde alles ohne mein Einverständnis erstellt.
Nun, meine Fragen: War diese Tat illegal bzw. was würden für Rechtliche folgen? (Link wäre gut für das Gesetz) Welche Personen haben am meisten Schuld bzw. haben das schlimmste gemacht und welche Personen sind unschuldig?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
P.S. Tut mir leid, dass so viel Text rauskommt.
7 Antworten
Strafrechtlich ist das eher nichts.
Zivilrechtlich hast du zwei Ansprüche: Einmal auf Beseitigung und Unterlassung (§12 BGB, §12 BGB analog auf Bilder und persönliche Angaben) und auf den Ersatz des dir entstandenen Schadens (§823 BGB). Der dir enstandene Schaden dürfte allerdings null betragen.
Allerdings hat der Schulleiter, die Lehrerkonferenz oder ein anderes Gremium euer Schule sicher die Möglichkeit, Disziplinarmaßnahmen (Nachsitzen, Putzen, Erbringung von Zusatzleistungen) zu verhängen.
Großes Glück für dich, dass es bei einem "harmlosen" Streich geblieben ist und anstößige, diskriminierende oder strafrechtlich relevanten Äußerungen unterblieben sind.
Der Account wurde erstellt, nicht durchgeführt. Es liegt NICHT in deiner Befugnis jemanden zu bestrafen, das ist einzig und allein Gerichten vorbehalten.
schreib ne email an den support und gut ist ( acc wird gelöscht ) ansonsten einfach anzeigen oder den kleinen ne lektion erteilen
rede mit den 4 kindern und betrachte das ganze als modernen streich
"moderner streich" hahaha :D schön ausgedrückt^^
Also rechtlich ist da gar nichts zu machen. Das ist nicht strafbar o.ä.
Lediglich erzieherische Maßnahmen kommen hier in Frage und damit kennen Sie sich als Lehrerin wahrscheinlich besser aus als alle anderen hier. Sie können das ganze mit dem Schulleiter besprechen und Maßnahmen erörtern.
Das musst Du entscheiden, das ist aber die einzige Möglichkeit, sie überhaupt dafür zu bestrafen.
sollte ich eine Schulstrafe ausschreiben?