Urheberrecht bezüglich Screenshots von Youtubevideos!

2 Antworten

So etwas darfst du leider nicht monetasieren. Wenn die Person bekannt ist, dann kann man sie sicherlich auf Google Bilder finden. Man muss einstellen, dass es weiterverwendbar und kommerziell erlaubt ist

TimoOsna 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 16:27

Angenommen ich würde diese Bilder und den Artikel löschen und habe auch sonst etwas derartiges nicht auf meinem Blog, dürfte ich den Blog dann monetarisieren ?

janix99  21.06.2013, 16:49
@TimoOsna

ja, natürlich!!! wenn du das material selbst erstellt hast, der content von dir stammt und du über 18 jahre bist darfst du das :)

TimoOsna 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 16:55
@janix99

Eine Frage habe ich noch, wie sieht es bezüglich Kritik von Musik aus ? Ist alles rechtlich vereinbar, wenn ich zB ausdrücklich per Link auf ein Video hinweise, auf welches ich mich beziehe und im Blog dann lediglich einige Zeilen zitiere?

Wir müssen hier wie immer unterscheiden zwischen der knipsenden Person und der geknipsten Person. Beide haben ihre Rechte, aber unterschiedliche:

A) Es ist egal, ob man ein geschütztes Werk (hier: eine Fotografie) wem aus dem Nachttisch klaut oder als Screenshot aus dem Internet klaut: Geklaut ist geklaut!

Verbreiten oder ins ins Internet stellen darf das Bild nur der, der es geschossen hat; das gilt auch für das zweite Mal ins Internet Stellen!

Du kannst also nicht hingehen und sagen: "Der Trottel hat das Foto, also sein geschütztes Werk, dummerweise ins Internet gestellt - jetzt gehört ihm gar nicht mehr das Recht, das Bild woanders ins Internet zu stellen! Oder mir das zu verbieten!"

Genau dieses Recht gehört dem Urheber immer noch! Bis er tot ist! Und danach noch 70 Jahre seinen Erben.

B) Und auch die geknipste Person hat ihre Rechte, zu bestimmen, WO sie von WEM abgebildet wird!

Dieses Recht hast du auch. Du kannst bestimmen, dass du im Spiegel abgebildet werden willst, aber nicht im Stern - oder umgekehrt. Oder in der Tagesschau, aber nicht bei heute.

Bei Personen der Zeitgeschichte ist dieses Recht der Selbstbestimmung ein wenig eingeschränkt, aber nicht total. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html

Gruß aus Berlin, Gerd