Zum 2. Mal mit Cannabis erwischt. Konsequenzen?

3 Antworten

Die Staatsanwaltschaft wird vermutlich das Verfahren erneut einstellen; allerdings wird sie es diesmal wahrscheinlich mit Auflagen tun. Auflagen sind u.a.

Geldstrafe,
Sozialstunden abarbeiten,
Urin-Screenings abgeben,
Verpflichtung zur Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen.

Mehrere Auflagen können miteinander verbunden werden.

Auch wenn auf die Strafverfolgung verzichtet wurde, ist der Vorfall natürlich registriert worden.

Auch wenn von der Staatsanwaltschaft nichts kommt, ist ohne weiteres ein Brief von der Führerscheinstelle zu erwarten.

Wenn die das sagen,wird das auch stimmen.

aXXLJ  13.09.2016, 17:21

Die Polizei hat nicht die Befugnis über Einstellung oder Weiterführen eines Strafverfahrens zu entscheiden.

Wippich  13.09.2016, 17:22
@aXXLJ

Das habe ich auch nicht behauptet,aber die Herren werden die Arbeitsweise der zuständigen Staatsanwaltschaft kennen.