Zugewinnausgleich bei Immobilie?
Wir haben eine gemeinsame Immobilie (50%/50%) und ein gemeinsames Darlehen (50%/50%).
Ich möchte eine Sondertilgung aus einer Erbschaft machen (10.000€).
Frage: Wird, im Falle einer Scheidung, der Sondertilgungsbetrag von meinem Immobilienanteil als Erbschaft abgezogen oder muss ich ihn meinem Ex-Partner als Zugewinn ausgleichen?
(Im Netz findet man hier sehr widersprüchlichen Antworten...)
7 Antworten
Da der Zugewinnausgleich dadurch ermittelt wird, dass die sogen. Anfangsvermögen der Eheleute (bei Ehebeginn) mit ihren Endvermögen (bei Eheende) verglichen werden und der Partner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte davon als Zugewinnausgleich an den anderen Partner zahlen muss, gehört vermutlich das Haus zu je 1/2 zum Zugewinn eines jeden von ihnen beiden. Hätten sie beide außer diesem Haus keinen weiteren Zugewinn erzielt, gäbe es bei Scheidung auch keinen Ausgleich. Mit ihrer Tilgung von 10.000 € erhöhen sie nun den "Nettowert" des Hauses um diesen Betrag, der dann auch beide Hälfteanteile im Wert erhöht. Folge: Mit ihrer Tilgung erhöhen sie für beide Partner zwar den Nettowert des Hauses um 5.000 €, aber damit gleichzeitig auch das Endvermögen für den Zugewinnausgleich. Es sollte aus Ihrer Aktion m.E. also keine weitere Folge für den Zugewinnausgleich entstehen; er würde sich beschränken auf etwaige andere Zugewinne. z.B. geldlicher Art. Klar ist Ihnen aber hoffenltlich, dass sie mit ihrer Tilgung auch den Partner um 5.000 € netto "bereichern".
Der Zugewinnausgleich wird erst zum Zeitpunkt der Scheidung errechnet.
Dabei wird das Anfangsvermögen der beiden Ehepartner und das Anfangsvermögen der Ehepartner (zu Beginn der Ehe) berechnet, die Differenz halbiert und dann ausgeglichen.
Die Erbschaft erhöht dein Anfangsvermögen.
vereinfachtes Beispiel:
X Anfangsvermögen 0
Y Anfangsvermögen 0 + 10.000 (aus der Erbschaft)
Nehmen wir mal an, dass zum Zeitpunkt der Scheidung das Haus 500.000€ wert ist und das Darlehen noch zu 100.000 € valutiert:
X Endvermögen 250.000 Wert Haus - 50.000 Darlehen = 200.000
Y Endvermögen 250.000 Wert Haus - 50.000 Darlehen = 200.000
X Zugewinn 200.000 - 0 = 200.000
Y Zugewinn 200.000 - 10.000 = 190.000
Differenz: X hat 10.000 € mehr Zugewinn als Y und muss daher 5.000 € an Y zahlen.
Das solltest du mal die Bank oder den Notar fragen.
Außerdem solltest du dich erst mal erkundigen, ob du überhaupt eine Sondertilgung über € 10.000,-- machen kannst.
Wir haben z.B. ein Darlehen mit einen wahnsinnig günstigen Zinssatz und dürfen keine Sondertilgung leisten.
Bei einer weiteren Immobilie haben wir ein Darlehen mit Sondertilgung, aber nur begrenzt. Wenn wir eine höhere Sondertilgung leisten wollen, müssen wir einen sogenannten Strafzins für unser restliches Darlehen bezahlen.
Um sicher zu sein, solltet ihr ein Schriftstück aufsetzen, daß dein Partner sich bewusst ist, daß dieser Betrag bei einer Trennung/ Scheidung aus dem Zugewinn herauszurechnen ist. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Das müsste dann nachträglich im Grundbuch so festgelegt werden. Also notariell beglaubigt.
Aber wer sich wegen 10.000 € jetzt solche Gedanken macht, hätte wohl besser gar nicht erst geheiratet.