Zugangsgespräch im Gefängnis?
Hallo zusammen.
Wir haben letztens mit der Jugendgruppe eine JVA besucht, und da wurde uns der Ablauf von der Verhaftung über Verfahren bis zur Einlieferung ind die JVA erklärt. Man hat ja am Anfang ein Zugangsgespräch, wo ja auch geklärt werden soll ob jemand Suizidal, Depressiv, Krank usw. Ist.
Das geht aber ja nur, wenn die Person kooperiert und auch redet. Was ist denn wenn ein Gefangener sich partout weigert zu reden?
Man kann ihn ja nicht zwingen. Und ich meine nicht nur auf bestimmte Fragen nicht zu antworten sondern generell gar kein einziges Wort zu sagen. Wird dann automatisch von einer höheren Gefährdung ausgegangen?
Lg Vize95
3 Antworten
Man kann niemanden letztlich zwingen mitzuarbeiten. Weigert der Betreffende sich, wird nach den Einlieferungsunterlagen entschieden. Zudem sind die Beamten die das machen schon recht erfahren und beobachten den Gefangenen schon recht genau. Letztlich wird zunächst entgegen der Regel "im Zweifel für den Angeklagten" gegen ihn entschieden und entsprechende Sicherungsmassnahmen angeordnet.
Wird dann automatisch von einer höheren Gefährdung ausgegangen?
Das glaube ich nicht. Jeder Fall wird ganz individuell betrachtet und entschieden.
Nö, man hält ihn für einen Querulanten. Er kommt in den normalen Vollzug und wird ggf. etwas besser beobachtet, aber dafür ist meist kein Personal mehr da.