Kann ich eine JVA (Gefängnis) anzeigen?
Es geht darum, das jemand aus der JVA früher entlassen worden ist(weihnachtsbeknadigung)
Nun hat dieser innerhalb eines Monats(wer also noch immer im Gefängnis gewesen) eine neue Straftat begangen.
Kann ich dafür die JVA anzeigen? Die Straftat hätte es ja sonst nie gegeben.
9 Antworten
Wenn es so ist, dann hat die JVA so handeln müssen, denn sie hat sich das nicht ausgedacht.
Was du Wehnachstbegnadigung nennst, nennt sich Weihnachtsanmestie und wird vom Justizministerium im Rahmen des Gnadenrechts erlassen. Sie fallt in der Regel auf den Zeitraum von Anfang November bis Anfang Januar des folgejahres. Die JVA prüft lediglich ob die Voraussetzungen des Erlasses vorliegen, holt das Einverständnis des Inhaftierten ein und meldet dies dann der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die zuständige StA verfügt dann die Entlassung, oder, wie in z. B. in Bayern, auch meist nicht.
Deine Schlussfolgerung "dann hätte es die Straftat nicht gegeben" ist schonmal reine Spekulation. Vielleicht hätte es sie ein paar Tage später gegeben, wenn der Täter noch über Weihnachten in Haft geblieben wäre.
Es hätte die Straftat auch nicht gegeben, wenn Du den Täter daran gehindert hättest. Oder ihm zum Beispiel an dem Tag nicht den Weg gezeigt oder die Uhrzeit genannt hättest. Bist Du also Schuld?
Außerdem könntest Du nach Deiner Logik erstmal alle Menschen ins Gefängnis stecken, denn dann würden auch alle Straftaten (außerhalb des Gefängnisses) verhindert werden.
Also: Hast Du irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass die Begnadigung nicht hätte geschehen dürfen? Hat der Täter sein Vorhaben angekündigt? Hat sein Verhalten eine erneute Straftat wahrscheinlich erscheinen lassen? Hinterher ist sind alle immer schlauer, nicht nur Du.
Einzige Folgerung: Unabhängig von diesem Einzelfall bist Du grundsätzlich gegen Begnadigungen, auch wenn es auch nur ein paar Tage sind, und auch über Weihnachten.
Die Anzahl an Straftaten, die Du damit verhindern würdest, dürfte wohl unerheblich sein. Ich vermute sogar, dass die Möglichkeit der Begnadigung Straftaten senken könnte, nämlich zumindest bei den Häftlingen, die man gesellschaftlich noch erreicht und die es als ein Signal sehen, dass die Gesellschaft gut zu ihnen ist.
Und deswegen bin ich anderer Meinung als Du.
Nein, das kannst du nicht. Instituionen kann man nicht anzeigen. Nur Personen. Also kannst du den Richter, der die Freilassung unterschrieben hat anzeigen - nur wegen welcher Straftat?
Eine JVA ist keine natürliche Person kann daher auch nicht angezeigt oder strafrechtlich verfolgt werden. Ferner kannst du eine JVA nicht in einer JVA einsperren.
Das Recht zur Begnadigung haben nur die Ministerpräsidenten oder der Bundespräsident, sicher dass es eine Begnadigung war und keine Entlassung?
Das StGB sieht die Möglichkeit zur vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung vor.
Das Recht zur Begnadigung haben nur die Ministerpräsidenten oder der Bundespräsident
Das ist im Prinzip richtig. Allerdings hätte ein Ministerpräsident (der Bundespräsident ist ein sonderfall) viel zu tun die Gnadengesuche jedes Eierdiebs zu bearbeiten. Somit werden diese Befugnisse auf andere, nachgeordnete Institutionen übertregen. Daher erlassen die meisten Justizminister in der BRD meist eine sogenannte Weihnachtsamnestie. Diese beginnt meist Anfang November und gilt bis Anfan Januar des folgejahres und ermöglicht die Entlassung sehr vieler, nicht aller, Gefangenen deren Strafende in diese Zeit fällt.
Die JVA ist ja nur Vollzugsanstalt. Begnadigungen kommen aus dem Justizministerium des jeweiligen Landes.