Zugang zum Schornstein über das Nachbarhaus?
Hallo an alle Schornsteinfeger,
unser Schornsteinfeger fordert zwingend einen eigenen Zugang zum Schornstein auf dem Dach. Er kann die geplante Feuerstelle nicht genehmigen, wenn der Zugang über das Nachbarhaus geschehen soll.
Grundsätzlich verstehe ich sein Argument. Ich hätte bloß gerne einen offiziellen Gesetzes- bzw. Verordnungstext, der genau das vorschreibt. Ich benötige diesen Nachweis, um die Wohnungseigentümerversammlung überzeugen zu können.
Vielen Dank für die Hilfe Kirsten
2 Antworten
Hallo KirBisch,
grundsätzlich ist es wohl so, dass der Zugang über ein Nachbargebäude problematisch ist. Laut Schornsteinfegerhandwerksgesetz § 1 müssen Mieter und Eigentümer (Betreiber) Zugang zum Schornstein gewähren, nicht jedoch ein Nachbar über sein Gebäude. Er ist schließlich nicht Nutznießer der Feuerungsanlage. Zum anderen hat dies auch haftungsrechtliche Folgen: Ihr Nachbar wäre für den Arbeitsweg durch sein Gebäude mitverantwortlich (Unfallverhütung). Verkauft ein freundlich gesinnter Nachbar sein Haus und jemand zieht ein, der nichts für seine Nachbarschaft übrig hat, kann er zu Recht den Zugang verweigern. Sie sehen also, alles nicht so einfach.
Fazit: ein eigener Zugang, z.B. über Dachtritte, ist goldwert, leider aber auch teurer.
MfG.
Storteper
Ob die Forderung des Schornsteinfegers überhaupt zutrifft, hängt von zwei Faktoren ab. Zum Einen sind diese BAULICHEN Vorgaben in der jeweiligen LANDES-Bauordnung enthalten. Sie können somit von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sein. Ab besten daher einfach mal beim Bauamt anrufen und nach den zu berücksichtigenden Vorschriften fragen. Vielleicht ist ja nur ein "ungehinderter Zugang" gefordert, dann kann dieser auch durch eine feste Außenleiter oder über ein Nachbardach erfolgen.
Zum Anderen kommt ein Zugang zum Schornstein über das Nachbarhaus jedoch nur in Frage, wenn der Eigentümer ein "Wegerecht" einräumt. Man sollte sich dies zur Sicherheit schriftlich bestätigen lassen.