Zu wieviel Prozent kann ich die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?
Hallo,
ich habe ein Reihenhaus vermietet und möchte wissen, zu wieviel Prozent ich die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen kann. Wird das voll angerechnet oder hälftig?
Danke für Eure Antworten
3 Antworten
... gar nicht.
Es sei denn, es wurde mietvertraglich vereinbart und dann in voller Höhe.
Ist es ein MIetgegenstand, also das ganze Haus gemietet von einer Partei, kann nicht umgelegt werde, denn dann gibt es ja nichts zu verteilen.
Es wird einfach "durchgereicht", so jedenfalls Blank und andere und teilweise auch der BGH.
... eben, und wenn das nicht so vereinbart wurde, kann eben nichts verteilt werden.
Die Frage und deine Antwort zielten aber konkret auf die Umlegbarkeit von Kosten der Gebäudeversicherung und nicht allgemein von Betriebskosten überhaupt.
Die Umlage ist nach anteiliger Wohnfläche des jeweiligen Mieters zu insgesamt 100% (für alle Mieter) umlegbar.
Zu 100 %.
Betrifft es mehrere Wohnungen im selben Haus anteilig zur Wohnfläche.
Kein Posten der BK muss (mehr) benannt sein, es reicht, dass im Mietvertrag steht "der Mieter zahlt die Betriebskosten".