Darf ich als Vermieter die Luftqualität der Wohnräume meiner Mieter überwachen?
Wir haben innerhalb der Familie einen Neubau vermietet. Baufeuchte ist noch drin. Mieter lüften einseitig und haben die Schränke 3-5 cm von der Außenwand weg stehen. Raumtemperatur 22 Grad, Luftfeuchte 65-70 Prozent. 3-fach verglaste Fenster.
Wollte nun einen Trotec BZ 30 installieren, der Temperatur, Luftfeuchte und CO2 aller 5 Minuten aufzeichnet und den ich zweimal im Jahr auslese.
Grundsätzlich die Frage: darf ich das ? Unabhängig von den Konsequenzen für den Mieter, wenn er nicht ausreichend lüftet und sich dadurch Schimmel bildet.
4 Antworten
Wenn du diese Installation eingerichtet hättest, BEVOR du die Wohnung vermietest, wäre das kein Problem.
Jetzt käme das ja einer nachträglichen Kontrolle des Verhaltens der Mieter gleich. Das könbntest du also nur über einen Nachtrag im Mietvertrag erreichen. Dazu müssten dann aber die Mieter auch einwilligen.
Anders als bei einem Brandmelder, ist eine solche Apparatur ja keine gesetzliche Vorschrift.
Gegenfrage: Wie willst Du das praktisch in die Tat umsetzen?
Mit einem Messgerät, was Temperatur, Luftfeuchtigkeit und CO2 aufzeichnet. Also für den Mieter eigentlich ein super Service, da er die Werte auch direkt am Display ablesen kann !
Du kannst die Mieter beschuldigen wenn schimmel durch schlechtes Lüftem entsteht
Wenn der Schimmel erstmal drin ist, ist es schon zu spät.
die müssen das dann entfernen vorher sind die hände gebunden
Nein....