Zu wenig warmes Wasser, kriege ich das Geld zurück?

9 Antworten

Bei einer Boiler-gestützten Warmwasserversorgung kann es passieren, dass kälteres Wasser bei großer Entnahme ankommt. Dennoch bezahlst Du heisses Wasser. Hier entsteht schon einmal Schaden in Deinem Portemonnaie. Bei einem nur teilweisen Angebot muss folglich der Mietzins im Verhältnis zur Ortsüblichkeit sinken.

Entweder Du minderst die Kaltmiete oder der Vermieter stellt permanent warmes Wasser zur Verfügung. Beachte aber, dass der Stromverbrauch in der Nebenkostenabrechnung dann steigt! ;o)

Quandt  17.01.2013, 13:47

Einen hab´ ich noch:

"Vor allem in der kalten Jahreszeit lockt ein warmes Bad, um inneres Frösteln loszuwerden. Was aber, wenn plötzlich das warme Wasser ausbleibt, weil schon alle Hausbewohner sich nach einem warmen Bad gesehnt haben? Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie als Mieter im Winter haben.

Gute Nachricht vom Amtsgericht Köln

Vielleicht kennen Sie ja das Problem: Nachdem alle Familienmitglieder morgens warm geduscht haben, ist das Warmwasser verbraucht. Eine gute Nachricht vorweg: Sie als Mieter haben ein Recht auf warmes Wasser! Somit muss Ihr Vermieter dafür sorgen, dass ausreichend warmes Wasser für jeden Hausbewohner vorrätig ist. Er darf die Anlage zur Warmwasserversorgung also nicht aus Kostengründen ausschalten.

Ihr Recht als Mieter:

Die Wassertemperatur sollte mindestens 40 Grad betragen. Überprüfen Sie, ob das Wasser diese Temperatur auch nach ca. 10 Sekunden erreicht. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, können Sie eine Mietminderung beanspruchen. Was sagt das Gericht zu diesem Thema:

Die Mindesttemperatur des Wassers in einem Mietshaus muss nach zehn Sekunden und 5 Litern Wasserverbrauch die richtige Temperatur erreicht haben. Es ist schon vorgekommen, dass Mieter bis zu fünf Minuten auf warmes Wasser warten mussten. In diesem Falle können Sie die Miete um 10 Prozent mindern." Zitat Ende.

Hallo, natürlich hast du anrecht auf dein warmes Wasser. Du zahlst ja schließlich dafür. Was geht es denn den Vermieter an wie viel Wasser du verbrauchst. Wär mir ja ganz neu und ich würde dem Vermieter einen husten. Er muss auh dafür sorgen das du warmes Wasser bekommst. Wäre der Umlauferhitzer defekt muss er ihn ja auch reparieren lassen. mfg

virtualdad  16.01.2013, 23:36

Natürlich geht ihn an, wieviele Personen da wohnen und duschen! Oder braucht man für drei Leute genausoviel Wasser wie für 2. Die Abwasserkosten sind noch deutlich höher und der Strom kommt zwar aus der Steckdose, muss aber auch bezahlt werden.

Ignatuss  17.01.2013, 19:36
@virtualdad

Ja genau den Zahle ich ja nicht der Vermieter. Deswegen ist es ihm doch egal wie viel Strom ich verbrauche. Sind meine Kosten. Schließlich muss ich mich ja auch selbst um meinen Anbieter kümmern den ich bezahle.

Nein, das darfst Du nicht und Du bekommst auch nichts zurück...

1.) Untermieter MÜSSEN beim Vermieter angemeldet sein. Es geht eben genau darum, dass eine Person mehr auch mehr Wasser/ Energie verbraucht.

2.) Es kommt auf die Wasserversorgung an. Sind die Wohnungen übereinander, kann es sein, dass weniger Wasser oben ankommt, wenn zeitgleich unten Wasser gezogen wird.

Weiterhin kommt es auf die Warmwasserbereitung an. Erfolgt dies über die Heizung, so reduziert sich die Wassertemparatur wenn die Heizung abends in den Nachtmodus schaltet.

Die Aussage, es läge an der dritten Person trifft nur dann zu, wenn das Wasser mit einem Boiler (Wasserspeicher) erhitzt wird. Dieser Speicher behinaltet z.b. 100 l, wenn nacheinander duschen kann der Boiler leerlaufen. Das nachlaufende Wasser muss dann erst wieder erhitzt werden. Da diese Technik eher selten ist, gehe ich davon aus, dass der Vermieter selber keine Ahnung hat oder Du ihn geärgert hast, dass er so reagiert.

Eigentlich darfst Du auch nachts duschen (div. Urteile), jedoch könnte der zusätzliche Bewohner an anderer Stelle zur Kasse gebeten werden. Am besten nochmal ansprechen, ggfls. eine Kostenbeteiligung für den Untermieter anbieten. Wenn der Vermieter stur bleibt, könnte eine Mietminderung durchaus in Erwägung gezogen werden - so etwas aber IMMER mit Anwalt!

Zu 1 Nein, natürlich nicht. Eine Mietminderung ist nur auf die Gesamtsumme möglich, so jedenfalls der BGH. Zu 2 Nein, natürlich nicht. Je nach Alter der Hütte hat ein Mieter Anspruch auf die dort übliche Menge. Zu 3 Ja, so jedenfalls der BGH. Tipp: Erg. die Frage. Um was für eine Warmwasseranlage geht es hier. Befindet die sich in der Wohnung oder wird die Wohnung zentral versorgt? Wenn es eine Zentrale gibt, ist der Vermieter höflich aber bestimmt auf das fehlende Warm-Wasser für einen Duscher hinzuweisen und aufzufordern, diesen Mangel zu beseitigen. Viel Glück.