Kann ich einen Kassensturz bei zu wenig Wechselgeld fordern?
Ich habe beim Bäcker einPaar Brötchen gekauft. Ich hatte in meiner Geldbörse nur einen 10 €-Scheine. Ich habe mit einem Schein den Betrag von 2,13€ bezahlt. Die Verkäuferin hat mir Wechselgeld für 5€ herausgegeben. Ich habe nach meinem monieren die Antwort bekommen:" am Abend wird Kassensturz gemacht, wir rufen Sie an." Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Gruß Frank M.
6 Antworten
Wenn Du sicher bist, musst Du auf einem sofortigen Kassensturz bestehen. Ich finde es auch eine Unart, wenn die Kassiererin das Geld in die Kasse wirft und dann erst das Wechselgeld herauszählt. Ebensogut könnte sie zuerst das Wechselgeld aushändigen. Bei einem Kundeneinwand sieht man sofort, wieviel er tatsächlich übergeben hat.
Nachdem das ganze jetzt schon passiert ist, kannst du nur hoffen, dass die Bäckerei wirklich anruft.
Im Normalfall müsste auf eine sofortige Reklamation auch eine sofortige Berichtigung erfolgen.
Geh zurück und fordere den Kassensturz, es ist dein Recht darauf zu bestehen, bis heute abend zur Abrechnung habe X-Verkäuferinnen die Finger in der Kasse gehabt, da kann auch mal zu viel herausgegeben worden sein und dein Betrag gar nicht mehr auftauchen, wenn Du Pech hast, kann das sogar jetzt schon der Fall sein, immer sofort auf einen Kassensturz bestehen. Eine kundenfreundliche Bäckerei wird diesem Wunsch auf alle Fälle nachkommen.
Fordern kannst Du ihn schon, aber pohne Zeugen oder Beweise hast Du darauf keinen anspruch und solltest im Zweifelsfall die Polizei rufen.
ich würde zu denen sagen: Geben sie mir das richtige Wechselgeld sofort und rufen sie mich an wenn sie Kassensturz gemacht haben und genau diese Summe fehlt