Zu Viel bezahlt - Geld zurück?
Hallo,
vor rund einem Jahr haben wir einen Schrebergarten gekauft und über 3000 dafür bezahlt, im nachhinein hat sich rausgestellt, dass das Haus marode ist und alles kaputt war. Ebenso waren die Bäume schon so gut wie kaputt. Jemand von der Gemeinschafft hat gesagt das das völlig überzogen war und wir Geld zurückverlangen sollten. Geht das?
Vielen Dank!!
6 Antworten
Da hast Du kaum Chancen. Wenn Du innerhalb von wenigen Wochen festgstellt hättest, dass man Dir bewußt Mängel verschwiegen hat, hättest Du Ansprüche anmelden können. Wenn das Haus jetzt jedoch total marode ist, gab es zu den Besichtigungen sicherlich auch schon Probleme und das heißt Du kannst nicht darauf pochen, dass man Dir etwas verschwiegen hat.
Gekauf wie gesehen - auch bei einem Schrebergarten gilt: Es ist nicht verboten, mehr zu bezahlen, als es dem tatsächlichen Wert entspricht und über den maroden, gar kaputten Zustand war oder konnte man bei ordentlicher Besichtgung im Klaren sein :-)
Geh mal zum Anwalt und lass prüfen, ob ihr wegen Täuschung den Vertrag anfechten könnt - aber nach ca. einem Jahr, sehe ich keine großen Chancen.
Warum nach einem Jahr ? Wer bezahlt den Anwalt ? Kennt der Anwalt den "richtigen" Wert des Grundstücks ?
Also nach internet recherche wäre das ja ein Fall von arglistiger Täuschung. Die Verjährung dafür gilt ab dem Entdeckungszeitpunkt 1 Jahr lang. das wäre vor 6 Monaten, also in der Frist. Soweit richtig? nachdem wir im Garten schon was gemacht haben können wir dennoch den ganzen Kaufvertrag anfechten?
Also nach internet recherche wäre das ja ein Fall von arglistiger Täuschung.
Sagt wer? Das Internet? Wenn man einen Schrebergarten besichtigt, den "maroden oder kaputten" Zustand der Laube und Bäume nicht erkennt, niemanden mitnimmt, der es könnte, nichts dazu fragt oder etwas anderes schriftlich zugesichert bekommt, sondern demnach zahlt, was verlangt wurde, kann nicht "arglistigte Täuschung" rufen und es sich anders überlegen, auch nicht ein Jahr später :-O
Im Grunde reut euch doch nach der Aussage der Nachbarn nur, angeblich ein schlechtes Geschäft gemacht zu haben, das ist aber nicht justitiabel :-O
Kommt auf die näheren Umstände an, aber vermutlich kriegt ihr nichts wieder.