Zimmer untervermieten im Einfamilienhaus

2 Antworten

Wenn ihr Finanziel auf der sicheren Seite sein wollt, dann müssen die einnahmen aus der Vermietung auch versteuert werden...

Also je sicherer ihr sein wollt, desto Umfangreicher sollte der Mietvertrag sein. Wenn ihr Hundert Prozentig sicher gehen wollt nehmt euch einen Sachverstöndigen und einen Anwalt der euch einen Mietvertrag macht.

Sonst gibt es im Internet standard Mietverträge. Aber denkt daran, Der Mietvertrag sichert auch den Mieter ab. Falls es Probleme gibt.

Im schriftlichen Untermietvertrag wird mindestens die Mietsache benannt, der befristete Zeitraum der Nutzung festgeschrieben, der monatliche Mietpreis, unterteilt in Nettomiete und pauschaler Kostenanteil, notiert. Aufgrund der Befristung muss auf den Kündigungsausschluss einer ordentlichen Kündigung hingewiesen werden. Die Benutzung von Bad, Küche und Wohnungszugang für den Mieter muss festgeschrieben sein. Der Nachweis der Mietzahlung per Überweisung bis jeweils 3. WT des Monats. ist ausreichend.

Mietverträge sind nicht formgebunden. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind in der jährlichen Einkommensteuererklärung darzustellen. Der Steuerberater wie das Finanzamt anerkennt diesen Mietvertrag..

DiMaaa 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 13:29

Was ist wenn man den Betrag 0,- € als Miete nennt? Wir haben uns darauf geeinigt, dass sie nichts bezahlen wird. Muss es trotzdem irgendwo (Steuererklärung) erwähnt werden? Besteht für meine Eltern in irgendeiner Art ein finanzieller Nachteil?

Hintergrund ist, sie bezahlen momentan das Haus ab und möchten nicht, dass Zusatzkosten entstehen. Darum geht es eigentlich mehr. Das meine Freundin da wohnt ist überhaupt kein Problem.

Gerhart  26.05.2014, 14:16
@DiMaaa

Keine Einnahme - Keine Steuererklärung. Ein finanzieller Nachteil könnte nur dann entstehen, wenn Neider und Missgünstige der Steuerfahndung verklickern, dass deine Eltern vermieten aber nichts versteuern. Ist zwar sehr unwahrscheinlich aber immerhin möglich. Was ist mit behördlicher Anmeldung als 1. oder 2. Wohnsitz?