Zeugenaussage vor Gericht zu einem Vorfall der 1,5 Jahre alt ist?

5 Antworten

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Du musst, auch wenn du damals eine Aussage bei der Polizei gemacht hast, versuchen, den Sachverhalt noch einmal so zu schildern, wie du dich noch daran erinnern kannst.

Was "ChrisAntwort" geschrieben hat, wird nicht geduldet. Du bist, wenn nicht verwandt oder verschwägert, so daß du dich auf ein Zeugnisverweigwerungsrecht berufen könntest, verpflichtet, die Fragen des Gerichtes zu beantworten.

Kannst du dich an Teile nicht mehr erinnern, dann musst du das auch sagen, dir nichts ausdenken. Das Gericht vergleicht schon deine Aussage mit der, die du damals bei der Polizei gemacht hast.

Aber eben ehrlich sein, wenn du etwas nicht mehr sicher sagen kannst, dann sag das.

Bereite dich darauf vor, indem du versuchst, dir das Geschehen wieder ins Gedächtnis zu rufen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bei der Gerichtsverhandlung wird deine damalige Aussage wohl verlesen. Wenn du dich tatsächlich nicht mehr erinnern kannst, musst du das eben sagen.

Du darfst nur nicht lügen.

sassenach4u  19.02.2021, 19:33

Die Aussage wird NICHT verlesen, das stimmt schlicht und einfach nicht. Es können den Zeugen einzelne Passagen entgegen gehalten werden, wenn große Unstimmigkeiten verhanden sind.

Hallo,

ist doch kein Problem. Wenn du dich nicht mehr dran erinnerst, sagst du das so.

Der Richter weiß ja auch, dass es 1 1/2 Jahre her ist...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du sagst, dass du es nicht mehr weißt. Es kann sein, dass dein Vernehmungsprotokoll verlesen wird. Cool bleiben. Wenn du was nicht weißt, dann weißt du es nicht.

sassenach4u  19.02.2021, 19:35

Wird es nicht. Das ist eben der Sinn einer Verhandlug: vom Zeugen zu hören, was er wahrgenommen hat, nicht, was er wann mal gesagt hat.

JuleMainz  19.02.2021, 19:58
@sassenach4u

steht sogar ausdrücklich drin, was echt nicht oft vorkommt.

Berufe dich auf die damalige Aussage und das du dem nichts hinzuzufügen hast.

Ich würde auch keine neue Aussage mehr tätigen. Wenn du dir jetzt in irgendeiner weise widersprichst wird deine ursprüngliche Aussage für nichtig erklärt...einfach ruhig bleiben und auf deine ursprüngliche Aussage berufen :)

Viel Erfolg dabei :)

luca1543 
Beitragsersteller
 19.02.2021, 13:53

Also kann ich einfach sagen, dass ich es nicht mehr weiß und auf meine bereits getätigte Zeugenaussage hinweisen?

ChrisAntwort  19.02.2021, 13:57
@luca1543

Ja genau, du hast damals alles nach bestem wissen und gewissen beantwortet und kannst dich jetzt nicht mehr auf jedes Detail besinnen. Dein Anwalt müsste dir die Aussage besorgen können.

Lg Chris

sassenach4u  19.02.2021, 19:03
@ChrisAntwort

Als Zeuge benötigt er keinen Anwalt, und da er keinen hat und keinen bekommt, kann dieser die Aussage auch nicht besorgen. Bitte antworte doch einfach auf das, von dem du Ahnung hats- von diesem Metier definitiv nicht.

ChrisAntwort  20.02.2021, 19:42
@sassenach4u

Auch wenn man kein Angeklagter ist kann man vom Anwalt beraten werden, dieser hat dann auch Möglichkeit. Wie man das selbst machen kann weis ich nicht dürfte wohl aber auch funktionieren :)

Zudem würde ich unabhängig ob Angeklagter, Kläger oder Zeuge alles mit meinem Anwalt besprechen ;)

HanSolo968  19.02.2021, 13:54

Kann man den Richter fragen ob dieser die Aussage, die man abgegeben hat, noch mal vorlesen kann?

luca1543 
Beitragsersteller
 19.02.2021, 13:56
@HanSolo968

Das würde mich auch interessieren...

Falls sich jemand damit auskennt bitte antworten!

HanSolo968  19.02.2021, 13:59
@luca1543

In meinem Fall (ich war auch Zeuge) sagte ich "Ich kann mich nicht mehr an den Vorfall erinnern und möchte somit keine falsche Aussage machen und mich dadurch belasten (wegen "Falschaussage"). Da hat der Richter noch mal den Fall ausgeschildert/erklärt....Ist das nun der Werdegang oder eher eine Ausnahme gewesen?

ChrisAntwort  19.02.2021, 14:01
@HanSolo968

Grundsätzlich hat man ja ein Recht seine Aussage einzusehen aber ob es hier fristen gibt etc. ist mir leider nicht bekannt.
Lg