Mit 13 Jahren Zeugenaussage
Hallo, ich habe ein dringendes und wichtiges Problem. Letzte Woche am Weihnachtsmarkt war ich bei einer Schlägerei im Park dabei, habe aber niemandem etwas getan.Nun bin ich einer von 3 Zeugen. Ich bin 13 Jahre alt und will wissen ob ich mit 13 gezwungen bin eine Aussage zu machen oder entscheiden kann ob ich nicht aussage. In der Schlägerei verwickelt,und die Schlägerei angefangen waren/haben meine 6 engsten Freunde. Ich möchte jetzt niemanden von denen verraten und am liebsten garnicht aussagen. Also die konkrete Frage: Kann man mit 13 Jahren Zeugenaussagen machen bzw. hat man die Wahl ob man aussagt oder nicht?
13 Antworten
Au weia... Ne Menge Experten wieder unterwegs hier^^
Also: Du hast als Zeuge keinerlei Aussageverweigerungsrecht. Allerdings hat es keine Konsequenzen, wenn Du zu einer Vernehmung als Zeuge bei der Polizei nicht erscheinst. Wenn Du dann aber von Staatsanwaltschaft oder Gericht geladen wirst, dann mußt Du da auch hin. So lange Du noch nicht 14 bist, kann man Dich allerdings nicht dafür belangen, wenn Du nicht erscheinst. Das ändert sich allerdings ab Deinem 14. Geburtstag. DANN kann man Dich für Nichterscheinen oder Falschaussage (und auch ein "ich kann mich nicht erinnern" ist eine Falschaussage, wenn es nicht stimmt) bestrafen. Daß Du zum Vorfallszeitpunkt noch 13 warst, spielt dabei keine Rolle.
du hast das recht die Aussage zu verweigern
Nö
Wenn du eine Vorladung zu einer Zeugenaussage hast, brauchst du nicht aussagen, wenn du nicht möchtest.
Allerdings solltest du dir genau überlegen, was für "Freunde" du dir da ausgesucht hast, wenn sie eine Schlägerei anfangen...
Du musst nicht aussagen, wenn du dich selbst belasten würdest.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nur, wenn du dich mit deiner Aussage selbst belasten würdest.
Es gibt allerdings keine Verpflichtung bei der Polizei auszusagen.