Mit 13 Jahren Zeugenaussage

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Au weia... Ne Menge Experten wieder unterwegs hier^^

Also: Du hast als Zeuge keinerlei Aussageverweigerungsrecht. Allerdings hat es keine Konsequenzen, wenn Du zu einer Vernehmung als Zeuge bei der Polizei nicht erscheinst. Wenn Du dann aber von Staatsanwaltschaft oder Gericht geladen wirst, dann mußt Du da auch hin. So lange Du noch nicht 14 bist, kann man Dich allerdings nicht dafür belangen, wenn Du nicht erscheinst. Das ändert sich allerdings ab Deinem 14. Geburtstag. DANN kann man Dich für Nichterscheinen oder Falschaussage (und auch ein "ich kann mich nicht erinnern" ist eine Falschaussage, wenn es nicht stimmt) bestrafen. Daß Du zum Vorfallszeitpunkt noch 13 warst, spielt dabei keine Rolle.

du hast das recht die Aussage zu verweigern

skyfly71  04.12.2012, 22:27

Wenn du eine Vorladung zu einer Zeugenaussage hast, brauchst du nicht aussagen, wenn du nicht möchtest.

Allerdings solltest du dir genau überlegen, was für "Freunde" du dir da ausgesucht hast, wenn sie eine Schlägerei anfangen...

Du musst nicht aussagen, wenn du dich selbst belasten würdest.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nur, wenn du dich mit deiner Aussage selbst belasten würdest.

NegierigEr  04.12.2012, 22:59

Es gibt allerdings keine Verpflichtung bei der Polizei auszusagen.