Darf man bei einer gerichtsverhandlung als Zuschauer zu spät kommen?
Also ein Kollege von mir muss vor Gericht und evt in knast deswegen will ich unbedingt zu der Verhandlung weil vielleicht seh ich ihn zum letzten mal. Aber die Verhandlung ist um 9:30 Uhr ist es schlimm wenn ich als Zuschauer 10 min zu spät bin?
6 Antworten
Natürlich sollte möglichst vermieden werden, dass die Gerichtsverhandlung gestört wird - beispielweise dadurch, dass du mit Störgeräuschen den Saal betrittst, erstmal ein paar Leute begrüßt, deine Jacke laut ausziehst und dich dann schnaufend auf den Sitz fallen lässt - oder ähnliches.
Aber: Grundsätzlich sind in Deutschland Gerichtsverhandlungen öffentlich. Dieser Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. § 169 GVG) wird sehr hoch bewertet. Daher kann und wird dir niemand den Zutritt zu einer öffentlichen Verhandlung verweigern (außer aus bestimmten triftigen Gründen). Es gibt auch kein Verbot, während der laufenden Verhandlung den Siztungssaal zu betreten.
Allerdings möchte ich dich auf folgende Vorschriften hinweisen:
§ 175 Abs. 1 GVG:
Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen.
§ 176 GVG:
Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden.
§ 177 S. 1 GVG:
Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können aus dem Sitzungszimmer entfernt sowie zur Ordnungshaft abgeführt und während einer zu bestimmenden Zeit, die vierundzwanzig Stunden nicht übersteigen darf, festgehalten werden.
Wenn du dich also während der Gerichtsverhandlung oder vor oder beim Betreten des Sitzungssaal völlig daneben benimmst, kann der Richter dir den Zutritt zum Sitzungssaal verweigern bzw. dich nachträglich aus der Verhandlung entfernen lassen. Außerdem kann man jemandem, der sich daneben benimmt, ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche auferlegen (§ 178 GVG).
FAZIT:
Du kannst auch während der laufenden Verhandlung den Sitzungssaal betreten, solltest das aber ohne Störung der Verhandlung tun. Ansonsten gilt selbstverständlich (unabhängig davon, wann du kommst), dass man sich vor Gericht entsprechend zu benehmen hat. Und dass man die Verhandlung als Zuschauer nicht stört, gehört zu diesem Benehmen eben dazu.
Nein, das ist verboten.
dann lässt man dich nicht mehr rein.. ganz 1fach
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGKIEL/Informationen/_documents/Teilnahme.html
Es sollte vermieden werden, den Sitzungssaal während der laufenden Sitzung zu betreten oder zu verlassen (zum Beispiel für eine Pause). Bedenken Sie bitte, dass die Verhandlung dadurch empfindlich gestört wird.
http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload198.pdf
Es gibt kein explizites Verbot während laufender Verhandlung einen Geruchtssaal zu betreten bzw. zu verlassen.