Gerichtwsverhandlung: Zeuge wohnt weit weg

9 Antworten

Du hast Anzeige erstattet, also wolltest du, dass ANDERE Ihre Zeit und Ihren Einfluss geltend machen um dir zum Recht zu verhelfen. Und nun willst du lügen und krank machen? Dann gibt es einen neuen Termin wo alle anderen dann zum 2. Mal aud dich Spaken warten.....Was bist du denn für einer? Überleg dir beim nächsten Mal doch vorher, ob du Anzeige erstatten willst, oder ob es dir zu viel "Arbeit" ist. Ausserdem: Wenn DU Anzeige erstattet hast, dann ist es egal, ob der Täter umzieht. Der gerichtsstand wird nicht dort hinverlegt, wo der Täter wohnt......

Gerichtsverhandlung an dem Ort wo der Angezeigte hingezogen ist? Handelt es sich um einen Jugendlichen? Ansonsten ist das Gericht zuständig wo der Tatort ist.Du bist als Zeuge geladen. Rufe zur Geschäftszeit bei dem Gericht an (Telefonnummer des Sachbearbeiters steht auf der Vorladung) und teile mit, dass Du eine weite Anreise (evtl. KM-Angabe) hast. Wenn keine Bahnverbindung besteht damit Du passend am Gericht bist, könnte es eine Übernachtung geben. Verdienstkostenausfall des Arbeitgebers mitbringen.Ob Du als Zeuge irgendwelche sachdienlichen Angaben machen kannst, entscheidet nur der Richter. In der Regel wird alles vorgeladen was irgendwie mit Namen benannt ist. Das ist billiger als wenn man pauschal sagen würde: Herr XY braucht nicht zu erscheinen. Der Anwalt des Angeklagten wird wahrscheinlich vor Begeisterin in die Hände klatschen und Deine Vorladung fordern. Somit platzt dieser Gerichtstermin, alle gehen nach Hause und werden irgendwann wieder vorgeladen. Mit erneuten Kosten. Regle das vorher und fahr hin da. Ist manchmal recht interessant was aus so einer Sache geworden ist und verbuche das ganze unter "staatsbürgerlicher Weiterbildung".

jhirsch 
Beitragsersteller
 14.06.2011, 18:25

Hallo,

ja so wird es sein. Die Frau hat mir ihrem Komplizen bei uns Ware bestellt und weg waren sie. Der Tatort ist aber dann eigentlich Ort hier? Oder die haben bei Dutzdenden das durchgezogen und irgendein Gericht ist dann zuständig.. Als Gesch.-führer kann ich mir ja eine Verdienstbescheinigung ausstellen? Wie soll die aussehen?"Grade an dem Tag ist mir den 1 Mio Auftrag durch die Lappen gegangen"? Da lachen ja die Hühner. Oder man kann auch argumentieren: Na, in der Bahn haben Sie ja 8 Stunden Zeit, also haben Sie keinen Schaden.Na, das werde ich mal nachfragen. Aber ihr habt schon recht, die Leute betrügen uns ( so um 400 EUR) und das kann man normalerweise auch nicht durchgehen lassen.

cherusker18  21.06.2011, 14:48
@jhirsch

Der eigentiche Tatort ist in diesem Fall wohl dort, wo die Täter wohnen. Kannst Du aber auch daran erkennen, welche Polizeidienststelle den Sachverhalt bearbeitet. Die Polizei in Deiner Heimatstadt wird den Vorgang wohl dahin abgegeben haben.Wie das mit dem Verdienstausfall im Einzelnen aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber das ist wohl gedeckelt.

Hallo,

jaja ich bin einer, ich will auch dass diese Leute verknackt werden, das Problem ist, dass ich auch nichts beitragen kann. Wenn es um eine Identifizierung ginge, würde ich schon gerne hinfahren, aber so belastet es ja den Steuerzahler. 300 EUR oder mehr, der Schaden war nur 200. Rein finanziell betrachtet macht Vater Staat da Verlust, weil die Frau das nicht zahlen kann, auch wenn sie verknackt wird.

Komisch ist auch, dass die Staatsanwaltschaft mit geschrieben hat, das das Verfahren eingestellt würde, weil ihr die absicht nicht nachzuweisen sei.Nun gibt es doch ein Verfahren? Komisch...

Also ich bin mir nicht sicher, aber ist es nicht so das wenn die Person zu weit weg wohn (glaub bis 200km) das Gericht dann eine Videobotschaft von dir aufnimmt bzw. dich zuhause befragt, es aufnimmt und im Gericht dann abspielt?

Also war ich jetzt der Meinung. Weil es geht ja nicht das man wegen einer Verhandlung durchs halbe Land fährt.

lg Sweetheart_

skyfly71  14.06.2011, 17:57

Nein, Justiz hat mit Frauentausch nix zu tun^^

Wenn du als Zeuge geladen bist, bekommst du die An- und Abreise sowie den Verdienstausfall bezahlt. In diesem Fall wahrscheinlich auch die Übernachtung. Da musst du dich rechtzeitig drum kümmern. Normalerweise steht das aber inb der Zeugenladung drin.