Zeitungen austragen - Zwickmühle!

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Wenn Du am Sonntag/Montag wieder daheim bist, würde ich die Zeitungen - wenn es irgendwie geht - dann verteilen. Sollten es Zeitungen sein, die unbedingt am Samstag verteilt sein müssen, dann hast Du natürlich ein Problem. Es ist ja klar, dass die Leute vom Verlag rechtzeitig Bescheid wissen müssen, damit die Vertretung auch geklärt werden kann. Wenn Du tatsächlich niemanden findest, dann ruf unbedingt morgen nochmals dort an.

Urknall  17.04.2014, 06:30

Unter 18 am Feiertag austragen würde ich mir verkneifen, kommt er in ne Kontrolle haben seine Eltern danach viel Spaß mit dem Jugendamt.

Naja, das schlimmste was Dir passieren kann ist, dass DU nach Deiner Rückkehr nicht mehr für den Verlag austragen musst. ;) Verpflichtet bist Du nur zur Absage wenn Du nicht tragen kannst, klar ist es nicht die feine englische Art dies 5 Minuten vor Toreschluss zu tun, aber wenn man Kinder als Träger beschäftigt, muss man meiner Meinung nach immer mit sowas rechnen. Im Normalfall gibt es für solche Ausfälle sogenannten Trägergruppen auf die ein GB/VI zurückgreifen kann. Lohnabzug ist so ne Frage, eigentlich nicht, da Du ja Deinen Verpflichtungen (Absagen) nachgekommen bist, würde also meiner Meinung nach nur in Betracht kommen, wenn Du keinen Urlaubsanspruch hättest, dann wäre der Tag als unbezahlter Urlaub zu behandeln.

Sweetiie 
Beitragsersteller
 17.04.2014, 15:59

Danke :-) Ich hätte eher abgesagt, mir ist klar, dass das nicht in Ordnung ist, aber 2 Wochen vorher konnten wir unmöglich sagen, ob wir wirklich an dem Tag nicht da sind. Es war frühestens gestern möglich. Ich wollte ja sicher gehen, denn ich kenne meine Verpflichtungen und versuche auch immer auszutragen. In unserem kleinen Dorf kennt man mich auch, daher ist es für die Leute auch angenehmer, denn ich weiß genau, wie viel Zeitungen in den und den Haushalt gehören etc. Das ist bisher das erste Mal, dass ich verhindert bin.