Zeitungen austragen - Zwickmühle!
Hallo :-) Ich trage samstags immer Zeitungen aus. Freitag abend bekomm ich diese immer geliefert. Nun stehen ja die Feiertage vor der Tür. Nun ist es aber so, dass ich Samstag und möglicherweise auch Freitag mit meiner Familie unterwegs bin. Eben Verwandten besuchen etc. Freitag und dann Sonntag und Montag ist ja eh Feiertag, also darf ich da nicht austragen. Samstag hätte ich es dann bestimmt normal machen müssen, aber da bin ich wie gesagt verhindert. Ich habe vor einer halben Stunde per Mail (unter den Telefonnummern niemand zu erreichen) gesagt, dass ich nicht kann. Wenn man kann, sollte man eine Vertretung nennen, die es übernimmt, Allerdings gibt es keinen in meinem Umfeld, der mir diesen Job für diesen Tag abnehmen würde. Irgendwo verständlich, weil das Sortieren und Ausliefern viel Zeit kostet und da einfach keiner wirklich "Bock" drauf hat. Normalerweise soll man sich 2 Wochen vorher abmelden, aber es stand erst heute fest, dass wir wegfahren, da kann ich leider nichts machen. Nun möchte ich wissen: Muss ich erwarten, dass es deswegen viel Stress gibt und möglicherweise ein Abzug von meinem Lohn stattfindet oder hat sich eigentlich die Redaktion um einen Vertreter zu kümmern? Ich hab in meinen Vertrag nachgeschaut, aber da stand nicht, dass ich verpflichtet bin, mich um einen Vertreter zu kümmern. Ich kenne jemanden, der die andere "Hälfte" sozusagen des Ortes austrägt. Sie können ja auf diesen zurückgreifen. Hat da irgendwer Erfahrungen gemacht oder weiß, ob ich mit Abzügen etc. rechnen muss? Danke :-)
2 Antworten
Wenn Du am Sonntag/Montag wieder daheim bist, würde ich die Zeitungen - wenn es irgendwie geht - dann verteilen. Sollten es Zeitungen sein, die unbedingt am Samstag verteilt sein müssen, dann hast Du natürlich ein Problem. Es ist ja klar, dass die Leute vom Verlag rechtzeitig Bescheid wissen müssen, damit die Vertretung auch geklärt werden kann. Wenn Du tatsächlich niemanden findest, dann ruf unbedingt morgen nochmals dort an.
Unter 18 am Feiertag austragen würde ich mir verkneifen, kommt er in ne Kontrolle haben seine Eltern danach viel Spaß mit dem Jugendamt.
Naja, das schlimmste was Dir passieren kann ist, dass DU nach Deiner Rückkehr nicht mehr für den Verlag austragen musst. ;) Verpflichtet bist Du nur zur Absage wenn Du nicht tragen kannst, klar ist es nicht die feine englische Art dies 5 Minuten vor Toreschluss zu tun, aber wenn man Kinder als Träger beschäftigt, muss man meiner Meinung nach immer mit sowas rechnen. Im Normalfall gibt es für solche Ausfälle sogenannten Trägergruppen auf die ein GB/VI zurückgreifen kann. Lohnabzug ist so ne Frage, eigentlich nicht, da Du ja Deinen Verpflichtungen (Absagen) nachgekommen bist, würde also meiner Meinung nach nur in Betracht kommen, wenn Du keinen Urlaubsanspruch hättest, dann wäre der Tag als unbezahlter Urlaub zu behandeln.
Danke :-) Ich hätte eher abgesagt, mir ist klar, dass das nicht in Ordnung ist, aber 2 Wochen vorher konnten wir unmöglich sagen, ob wir wirklich an dem Tag nicht da sind. Es war frühestens gestern möglich. Ich wollte ja sicher gehen, denn ich kenne meine Verpflichtungen und versuche auch immer auszutragen. In unserem kleinen Dorf kennt man mich auch, daher ist es für die Leute auch angenehmer, denn ich weiß genau, wie viel Zeitungen in den und den Haushalt gehören etc. Das ist bisher das erste Mal, dass ich verhindert bin.