Zechschulden in der Bar, was kann man als Lokalbesitzer besser machen?
Hallo Leute! In meiner Stammbar reden wir öfter mit dem Lokalbetreiber über gewisse Gäste, das manche ihre Rechnungen aufschreiben lassen und die Rückzahlung der Schulden öfter sehr mühsam sind, weil viele die Rückzahlung nicht sehr ernst bis gar nicht nehmen. Da habe ich mir gedacht, frage ich euch, was glaubt ihr, ist die beste Lösung damit alle Schulden eingetrieben werden können und in Zukunft so etwas nicht mehr so Brutal ausartet?
8 Antworten
Am besten gar nicht mehr aufschreiben lassen. Mein Grossvater hatte bis in die 60er Jahre eine Kneipe, da war es das gleiche Problem. Damals war das aber Gang und Gebe und man war als Kneipe mehr oder weniger verpflichtet sich diesem Gebrauch zu beugen.
Heute denke ich, dass Menschen die ihr Bier regelmässig aufschreiben lassen, wohl üblicherweise "kreditunwürdig" sind und deshalb sollte man es lassen.
Man kann ja Ausnahmen machen, ich erinnere mich, vor ein paar Jahren habe ich in einer Bar in die ich sehr gerne gehe mal was bestellt und dann ist mir aufgefallen dass ich kein Bargeld mithatte. Ich wollte dann mit Karte zahlen doch das Kartelesegerät ging an dem Abend nicht. Gut da hat der Wirt es aufgeschrieben und ich hab drei Tage später bezahlt. Ich denke so eine Ausnahme kann man schon machen. Aber wenn Kunden plötzlich um 50 Bier in der Tinte stehen...dann sollte Feierabend sein.
Der Gast bekommt nichts mehr zu trinken, bis er alles gezahlt hat...
Jap oder man bietet eine Ratenzahlung an. Immer wenn er ein Bier bestellt zahlt er zwei, bis halt das Zeug abgestottert ist.
Problem ist halt das die Schuldner das Lokal meiden könnten und wo anders hin gehn
Das war früher auch so. Im Dorfe wo 50 Leute lebten gab es 3 Kneipen. Waren die Leute in der ersten Kneipe "überschuldet" und der Deckel war zu sehr gefüllt, dann gingen se halt in die Kneipe nebenan...
Wenn der Wirt seinen Gästen freiwillig Kredit einräumt, um so mehr Umsatz machen zu können, trägt er auch das Ausfallrisiko!
Damit aus dem Deckel auch ein wirksamer Darlehensvertrag werden kann sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich!
Der Wirt ist also gut beraten, sich den Schuldschein unterschreiben zu lassen.
Die Ansprüche aus einem Darlehensvertrag sind im BGB geregelt und müssen notfalls zivilrechtlich eingeklagt werden.
Ohne Einigung handelt es sich um Zechprellerei, wenn der Gast nicht zahlt. Das wäre ein Betrugsdelikt und somit eine Straftat.
Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen des Wirtes, muss der Zechpreller zudem mit einer Verurteilung wegen Betrug rechnen.
Üblich sind hier Geldstrafe - ersatzweise Haft (Tagessätze)
Ich hatte selber ein Bistro .
wer kein Geld hat , hat ein wertvolles Pfand zu hinterlegen ( Handy , Autoschlüssel ) und wenn nicht wird die Polizei angerufen .
für noch offene Schulden , gibt es wenig Möglichkeiten . Er kann eine Anzeige versuchen aber wird wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben
Was kann man besser machen? Diesen Kredit einfach nicht geben. Wenn es das immer gab, ist es gegenüber Stammgästen nicht einfach umsetzbar. Aber auch für Stammgäste gilt doch, dass man jeden Euro nur einmal ausgeben kann. Sie sollen nur kommen, wenn es ihr Budget auch zulässt.
Einfach nicht mehr anschreiben lassen.. man kennt ja seine Gäste..
wenn er kein Geld hat, gibt es nichts zu trinken
Danke schön, klingt sehr vernünftig, frage ist halt was man mit den offenen Schulden anstellt