Darf Polizei Überweisung Ablehnen
Mir ist heute das Passiert,habe noch alt Schulden und da stand natürlich die Polizei vor der Türe, und sagte ich soll das Geld sofort Bar Bezahlen oder ich werde mitgenommen.Da ich aber Alleine mit mein Kind bin und ich auf mein Gehalt warte so hatte ich nicht genügend auf mein Konto.Zum glück haben die dann gesagt wir räumen ihn noch 2Tage ein und dann kommen die wieder und wollen das Geld Bar von mir haben.Das macht mich aber etwas mistreuig da ich meinte das es besser ist ich Überweise das da es sich um 100Euro handelt und schicke eine Kopie der Überweisung zu denen.Natürlich haben die abgelehnt und auf ihr Bares bestanden.Auch habe ich mir die Dienst Ausweise zeigen lassen und ich werde auch mir die Namen aufschreiben und nachfragen ob es die wirklich gibt.Aber meine Frage nun.Muss ich das Bar denn in die Hand geben oder ist es mein Recht zu sagen ich Überweise nur und nichts anderes
7 Antworten
Sollte es sich bei deinen "alten Schulden" um eine nichtbezahlte Geldstrafe oder um nichtbezahltes Bußgeld handeln, und bereits ein Haftbefehl vorliegen, ist es in der Tat so, dass nur Bargeld vor einer Festnahme befreit. Eine Überweisung dauert dann zu lange.
vermutlich wurden vorab schon geschätzte 56 Zahlungsaufforderungen der Staatsanwaltschaft ignoriert und ein Haftbefehl ist immer in Schriftform. Aber Details kennt nur die Fragestellerin, von der vermutlich keine Rückmeldung mehr kommen wird^^
Die Vorgehensweise mit dem Bargeld ist in diesen Fällen jedenfalls total normal.
@larry2010
"udn die polizei verlangt nciht an de rhaustür das geld"
Natürlich .. Wenn es einen Haftbefehl gibt (und den gibt es automatisch, wenn man Geldstrafen nicht bezahlt), versucht die Polizei diesen zu vollstrecken .. natürlich auch an der Haustür. Die Verhaftung kann in solchen Fällen dann durch Bezahlung des ausstehenden Betrags abgewendet werden .. und zwar nur bar!
merkwürdig, das es ein glatter ebtrag von 100 euro ist . zudem gibt die polizei keinen aufschub.
aber da es aber keine antworten von de rfragestellerin gibt, scheint es schon so zu sein, das es echt ist
eine Geldstrafe ist immer ein glatter Betrag, da Tagessätze in der Regel auch glatte Beträge sind. Ich hörte jedenfalls noch nie von einem Tagessatz von EUR 13,28 o.ä. Und Kosten des Verfahrens können nicht "abgesessen" werden.
zudem gibt die polizei keinen aufschub.
doch klar, es hat ja niemand Interesse daran, dass jemand für ein paar Tage einfährt.
"merkwürdig, das es ein glatter ebtrag von 100 euro ist"
nein, ist nicht merkwürdig
"zudem gibt die polizei keinen aufschub."
Doch .. oft sogar. Ziel ist ja, die Geldstrafe einzutreiben und nicht noch eine Person für ein paar Tage in die überfüllten Gefängnisse zu setzen.
Hingegen kenne ich keine Trickbetrüger, die ein Opfer verhaften wollen ...
Hingegen kenne ich keine Trickbetrüger, die ein Opfer verhaften wollen ...
DAS wäre aber echt mal originell. Trickbetrüger, die Opfer dann in Trick-JVAs einliefern. Das würde bestimmt auch die Mehrheit der Nutzer hier überzeugen^^
Hallo, danke erst mal na klar melde ich mich noch mal bin nur nicht stendich im Netz. ich muss dazu sagen das eine Raden Zahlung vereinbart wurde.Und ich auch schon über die Hälfte abgezahlt ist.Nur kam das dann so das mein Lebens gefärte Erkrankt ist und eine Kur in anspruch genommen werden muste.Die ja mit eigenanteil auch was kostet.Also habe ich/wir den Antrag gestelt das es wensten für 2Monate außgesetzt werden kann.Haben die auch bewilligt aber nur in der Verraussetzung das dann die ganze Summe zu Zahlen ist.War uns schon klar aber wie das dann ist leider ist das durch die Krankheit vergessen.Als dann die erste Mahnung kam hatten wir gesagt das wir das in den nägsten 2Wochen Zahlen müssen.Und es kam zum misverständnis der eine hat gedacht der andere hat das Bezahlt.Aber nagut habe ja jetzt das Geld und dann sollen die mal kommen.
da sollte es aber etwas schriftlich geben udn die polizei verlangt nciht an de rhaustür das geld
Wenn es um Bußgelder geht, darf die Polizei es in Barzahlung einfordern, nur zur diesem Schritt, wird man von der Stadtkasse aufgefordert mit einer frist zu begleichen......wenn das nicht geschieht geht die Akte wieder zurück ans Gericht und wird mit Haftbefehl geandet und die Polizei darf mit Beschluss des Gerichtes bar Geld anfordern.....eine Überweisung wird aus dem Grund abgelehnt, da man durch eine Überweisung bei der Stadtkasse, es verhindern hätte können..... bei Mißtrauen kann man diesen Betrag direkt bei Polizei Dienststelle in Bar bezahlen. ....für die Überweisung an den Gläubiger wird von der Polizei 5,- Euro angerechnet.
Leider fehlen bei der Frage ein paar wichtige Details ..
Um welche Art von Schulden handelt es sich denn hier?
Wenn irgendwann mal eine Geldstrafe zu bezahlen war und Du das nicht gemacht hast, gibt es irgendwann einen Haftbefehl (wird aber vorher ca. 100x schriftlich angekündigt). Die Vollstreckung des Haftbefehls ist Aufgabe der Polizei und kann nur abgewendet werden, wenn man den ausstehenden Betrag (Geldstrafe zzgl. Verfahrenskosten) bar bezahlt. Kann man nicht bezahlen, wird man mitgenommen. Eine Überweisung wird dann nicht mehr akzeptiert, wenn die Polizei vor der Tür steht, dafür war vorher lange genug Zeit. Falls das Geld schon überwiesen wurde, muss dies mit einem entsprechenden Beleg (z.B. Kontoauszug) nachgewiesen werden (eine Kopie vom Überweisungsträger reicht nicht!).
Falls Du Zweifel an der polizeilichen Maßnahme hast, kannst Du beim zuständigen Polizeirevier anrufen und nachfragen .. die werden Dir dann sagen, ob die Polizeibeamten vor Deiner Tür echt sind oder nicht ...
Genau so isses. Und es gibt ja hunderte von Menschen, deren Hobby es ist, real existierende Geldstrafen unter dem Vorwand zu fordern, sie wären echte Polizisten...^^ Nee, echt ma
Seit wann treibt denn die Polizei Schulden ein? Das habe ich ja noch nie gehört. Wer ist denn der Gläubiger? Ich würde denen definitiv kein Bargeld in die Hand drücken.
Hallo der Gläubiger ist das Ordnungs amt.Ich habe jetzt mich schlau gemacht das dürfen die leider.
Der Bezirksdienst geht mit den Haftbefehlen zu den Personen, und wenn die nicht bezahlen dann kann der Haftbefehl vollstreckt werden.
Deswegen frage ich wer der Gläubiger ist. Einfach so kommen die nicht nach Hause und wollen Geld. Da muss es sich schon um etwas handeln was länger läuft . Aber die Fragestellerin meldet sich ja nicht mehr
War oder bin nicht stendig Onlein.Habe das ganz unten noch mal aufgefürt um was es sich handelt.
Falsche Polizisten! Mach die Tür nicht auf, wenn sie wiederkommen.
Wenn Du noch Schulden hast, dann spreche mit dem Gläubiger und wenn Du kannst vereinbare die Rückzahlung.
Du mußt wissen, wenn Du nicht zahen kannst, dann mußt Du es auch gar nicht. Von dem Geld, das Dir mpnatlich zur Verfügung steht gibt es ein Selbstbehalt, das ist eine Pfändungsgrenze. Kein gerichtsvollzieher und kein Gericht kann da das Geld eintreiben.
Wenn Du nicht zahlungsfähig bist darf man Dich auch wegen einer Geldstrafe nicht einsperren, dann wenn Du den Offenbarungseid geleistet hast.
"Falsche Polizisten!"
Interessant, wie Du das mit den beschränkten Details im Sachverhalt glaubst feststellen zu können...
Sofern es sich beim Gläubiger um ein Gericht handelt und bei den Schulden um eine offene Geldstrafe, wird irgendwann ein Haftbefehl erlassen und die Polizei kommt, um diesen zu vollstrecken (Abwendung durch Zahlung..)
Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit gibt es hier nicht, die Fragestellerin schreibt ja selbst, dass sie nur auf ihr Gehalt wartet ..
Mach die Tür nicht auf, wenn sie wiederkommen.
...für die Vogel-Strauß-Strategie scheint es hier schon etwas zu spät zu sein.
Die Wohnung ist unverletzlich. (Artikel 13 Grundgesetz)
Sturmklingeln, klopfen und die Nachbarn wecken ....
In die Wohnung kommt die Polizei nie, weil sie wohl kaum den Schlüsseldienst bestellt. Es sei den sie treten die Tür ein.
Und so gibt es wieder einen guten Grund eine Klage bei Gericht einzureichen. Die Polizei darf es nicht.
@BraunerBaer123
"Die Wohnung ist unverletzlich. (Artikel 13 Grundgesetz)"
Der Artikel 13 besteht nicht nur aus diesem Satz, sondern er hat noch sechs weitere Absätze!
"In die Wohnung kommt die Polizei nie, weil sie wohl kaum den Schlüsseldienst bestellt."
Aber Hallo ... wenn ein Haftbefehl vorliegt (und den gibt es wenn die Polizei zum Geldeintreiben zu Besuch kommt) und die Person ist zu Hause, dann kommt die Polizei auch rein, zur Not mit Schlüsseldienst ... das macht die Sache dann noch ein bisschen teurer.
"Und so gibt es wieder einen guten Grund eine Klage bei Gericht einzureichen. Die Polizei darf es nicht."
Ich verweise auf die Absätze 2 bis 7 des Artikel 13 .. die dazu passenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sind beim Haftbefehl in der StPO zu finden ..
Die Fragestellerin hat nix von Haftbefehl geschrieben.
Außerdem glaube ich nicht, dass man das Kind gleich mit einsperrt.
Meistens haben Polizisten weniger Ermächtigungsgrundlagen als sie glauben.
"Die Fragestellerin hat nix von Haftbefehl geschrieben."
Zwischen den Zeilen schon. Dafür muss man aber aufmerksam lesen. Die Fragestellerin schrieb: "...sofort Bar Bezahlen oder ich werde mitgenommen."
"Außerdem glaube ich nicht, dass man das Kind gleich mit einsperrt."
Was Du glaubst, ist ja egal. Wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird, wird ein Haftbefehl erlassen, dieser wird von der Polizei vollstreckt.
"Meistens haben Polizisten weniger Ermächtigungsgrundlagen als sie glauben."
Vielleicht weniger als sie glauben, aber mehr als Du glaubst und weißt ... im Gegensatz zu Dir, wissen die meisten Polizeibeamten aber ganz gut Bescheid, was sie dürfen (und dann durchsetzen können) und was nicht.
Und so gibt es wieder einen guten Grund eine Klage bei Gericht einzureichen.
achso, bei Gericht? Bei welchem denn? Ich glaube so langsam, du hast echt keinen Plan.
da sollte es aber etwas schriftlich geben udn die polizei verlangt nciht an de rhaustür das geld