zahnspange und arbeitsamt
Hallo, ich bin volljährig und beziehe Arbeitslosengeld. Ich brauche eine Zahnspange. Wird sie von Arbeitsamt bezahlt?
6 Antworten
Nein. Wenn, dann von der Krankenkasse, aber nicht, wenn du volljährig bist. Das Arbeitsamt hat gar nichts damit zu tun. So eine Behandlung kostet etwa 3000-5000€, je nach Aufwand und Dauer.
Zahnspangen sind nicht so teuer. Es geht ja hier wohln nicht um Implantete und Kronen und Brücken. Die reine Zahnspange wird von der Krankenkasse voll bezahlt und vom Kieferorthopäden und seinem Labor gemacht. Hatte ich auch alles schon.
Wenn du wirkich eine Zahnspange brauchst, zahlt die Krankenkasse auch wenn du volljährig bist. Allerdings ist dann "brauchen" ungefähr so definiert, dass neben einer Zahnspange auch eine Kieferoperation nötig ist.
In allen anderen Fällen (das heisst wenn's nur um eine kosmetische Korrektur geht) brauchst du keine Zahnspange. Was du viel eher brauchst, ist ein Job. Dann kannst du dein Geld sparen und dir irgendwann selbst eine Zahnspange leisten.
er wird die Zahnspange schon jetzt brauchen und das kann man dann auch nicht verschieben, da nur in der Jugend der Kiefer noch formbar ist wenn ein Eigenanteil nötig ist, den die Krankenkasse nicht zahlt, dann könnte er einen Kredit beim Jobcenter beantragen und später zurück zahlen. Das geht auch bei Möbeln, wenn die nötig werden und sollte als Härterfall auch bei Zahnspange gehen. Meines Wissen zahlt aber die Krankenkasse voll die Zahnspange und ich hatte früher auch eine, die voll von der KK bezahlt wurde und ohne Operation.
Hallo,
die Arbeitsagentur zahlt nie eine Zahnspange.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Minderjährige. Für Erwachsene wird nur in sehr seltenen Fällen, wenn auch eine kieferchrurgische Behandlung erforderlich ist (z.B. nach Unfällen oder bei Krebspatienten) eine Zahnspange übernommen.
Gruß
RHW
Nein. Das Arbeitsamt ist für Deinen Lebensunterhalt zuständig,. wenn Du eine der Leistungen ALGI oder BAB bekommst. Mit den genannten Leistungen ist der abgedeckt.
Für Heilmittel ist immer nur die Krankenkasse zuständig. Bei Dir genauso wie bei jedem anderen Versicherten.
Natürlich nicht. Was hat das Arbeitsamt mit Kosmetikkorrekturen zu tun?