Wird Arbeitslosengeld Rückwirkend oder im voraus bezahlt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitlosengeld 1 wird am Ende des Monats gezahlt. Folgerichtig, da du ja im Normalfall noch den Lohn aus dem letzten Arbeitsmonat zur Verfügung hast.

AlG 2 wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt, wird also (wenn überhaupt) am Anfang des Monats gezahlt, weil du ja in diesem Monat auch irgendwie über die Runden kommen musst.

Zum Verständnis. Wenn ich am 1.05. Eine neue Arbeit beginnen steht mir dann die Leistung zu oder nicht? MfG.

Zeitpunkt der Auszahlung

Arbeitslosengeld wird Ihnen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt. Es ist sichergestellt, dass Sie am ersten Arbeitstag des Folgemonats über den Zahlungsbetrag verfügen können. Auf mögliche Verzögerungen (zum Beispiel verspätete Gutschrift auf Ihrem Konto oder verspätete Zustellung der "Zahlungsanweisung zur Verrechnung") hat die Bundesagentur für Arbeit jedoch keinen Einfluss.

Einzelbeträge unter 10 € werden nicht ausbezahlt, sondern so lange angesammelt, bis der Betrag erreicht wird. Wenn allerdings schon länger als sechs Monate keine Zahlung mehr erfolgt ist, wird auch ein Betrag unter 10 € ausgezahlt.

Ansprüche auf Arbeitslosengeld können übertragen, verpfändet oder wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Wird die Ihnen zustehende Leistung auf ein Konto überwiesen, so kann Pfändungsschutz dadurch sichergestellt werden, dass Sie bei Ihrem Geldinstitut ein Pfändungsschutzkonto einrichten und die Überweisung der Leistung auf dieses Konto veranlassen. In diesem Fall besteht innerhalb der für das Pfändungsschutzkonto festgelegten Grenzen Pfändungsschutz.

Soweit ich weiß, rückwirkend.