Zahlungsziel bei Rechnungen als freiberufliche Dozentin

7 Antworten

Da hilft nur ein Gespräch mit Deinem Bildunsgträger, in dem Du mal nachfragst, warum das so ist. Eine spezielle gesetzliche Regelung, wann freiberuflich erarbeitete Honorare zu zahlen sind, gibt es nicht, wenn es nicht explizit im Honorarvertrag vereinbart ist. Das muss da aber nicht drinstehen, es liegt im Rahmen der sogenannten Vertragsfreiheit.

Was steht denn als Zahlungziel auf der Rechnung? Diese würde ich im Zweifel als verbindlich ansehen.

barmas 
Beitragsersteller
 20.03.2008, 12:46

Hallo Mietnormade,

hab jetzt erstmalig in meiner letzten Rechnung ein Zahlungsziel von 10 Tagen eingesetzt. "Zahlbar am ..." Ich denke, das wird die auch nicht sonderlich stören oder etwas an der Zahlungsmoral ändern. Begründung lautete: Das Arbeitsamt würde nicht zahlen! Das wird wohl genauso eine Lüge sein, wie all die Zahlungsversprechen, die nie eingehalten werden bzw. wurden. Leider! Lieben Dank für deine Antwort.

Gesetzestexte gibt es da nicht! Aber setze in den Rechnungen klare Zahlungsziel, z.B. sofort nach Erhalt ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Dann kannst Du den Kunden in Verzug setzen und zur Not auch mal Mahnungen schicken!
Besser wäre es aber, mal mit den verantwortlichen Leuten zu reden! Auch diese müssen ja einsehen, dass Du mit den Einnahmen auch Kosten zu decken hast und leicht ein ungesundes Ungleichgewicht entstehen kann, wenn die Außenstände nicht hereinkommen! Mit Gesetz und Mahnungen und solchen Geschützen aufzufahren, birgt natürlich auch die Gefahr, dass sich der Auftraggeber anderweitig orientiert!

Barmas, vom grossen TÜV Süd (in München) bekam ich in deiner Situation zu hören: "Wieso? Üblich sind doch drei Monate Zahlungsverzug". Da fiel mir nur der Unterkiefer herunter; offensichtlich ist die Zahlungsmoral überall so schlecht geworden. Und leider ist es ja wohl kaum sinnvoll, gegen deinen Arbeitgeber zu klagen, da du ja Folge-Aufträge haben willst.

barmas 
Beitragsersteller
 20.03.2008, 12:51

Hallo Knowledge,

danke dir für die Antwort. Darf ich mal erfahren, was du in der Situation gemacht hast? Hast du das so hingenommen, geklagt, geklärt? Wenn man sich auf einen akzeptablen Zahlungstermin hätte einigen können, wäre es ja noch gegangen, aber die haben Versprechungen gemacht - die sie nie eingehalten haben oder sich herausgeredet mit: "das tut uns sehr leid, aber die Frau... aus der Abteilung ist zur Zeit krank", "das Arbeitsamt hat nicht gezahlt" usw...

Hmmmm.... ob da Gesetzestexte helfen, ist fraglich.

Auf der Rechnung würde ich nur vermerken, dass es sich um Lohnleistungen handelt, die innerhalb von sieben Tagen zu bezahlen sind.

Nach den sieben Tagen darfst du dann "theoretisch" sogar ohne aussergerichtliches Mahnverfahren deine offenstehenden Beträge per Mahnbescheid eintreiben und auch schon Zinsen erheben. Aber ob das ratsam ist? Wohl nur, wenn du deinen "Kunden" nicht länger benötigst.

Ich würde doch mal mit dem Leiter der Bildungseinrichtung ein persönliches Gespräch führen und ihn freundlich darauf hinweisen, dass du als Freiberufler auf die pünktliche Zahlung des Lohnes angewiesen bist. Das amcht bestimmt mehr Sinn als ein Text auf der Rechnung, der eh nicht gelesen wird.

barmas 
Beitragsersteller
 20.03.2008, 12:42

Hallo Tanzwiesel, hab schon mehrere Gespräche geführt. Mit der Schulleiterin, dem Leiter usw. Versprechungen ohne Ende - nichts wurde eingehalten. Die schauen dir in die Augen, versprechen die sofortige Zahlung und nichts passiert auf meinem Konto. Auf der letzten Rechnung hab ich direkt ein Zahlungsziel eingebaut. Mal sehen, was passiert. Ganz lieben Dank für deine Antwort