Zahlt eine Wohngebäudeversicherung bei feuchtem Mauerwerk?
Ich habe festgestellt, daß im unterirdischen Mauerwerk an einer Stelle der Putz etwas abblättert und sich leichte Stockflecken gebildet haben, was ich auf von außen eindringende Feuchtigkeit (schlechter Ablauf bei starkem Regen) zurückführe.
Die Stockflecken konnte ich selbst beseitigen, jedoch bin ich am Überlegen, ob auch eine Trockenlegung des Mauerwerks an dieser Stelle sinnvoll wäre.
Würde sowas denn eine Wohngebäudeversicherung bezahlen oder sich zumindest an den Kosten beteiligen und falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
Oder wäre eine Trockenlegung gar nicht zwingend notwendig, wenn man dafür sorgen könnte, daß keine neue Feuchtigkeit nachkommt?
8 Antworten
Wenn der Grund für die Feuchtigkeit nicht von einer geplatzten Wasserleitung (Rohrbruch) kommt, zählt das keine Versicherung. Unser Haus ist über 100 Jahre alt, wir haben viele Wände trocken legen lassen mit Paraffine, geht super
Die Gebäudeversicherung wird hier sicher nicht aufkommen, auch nicht teilweise.
Oder sind bauliche Mängel mitversichert? Vermutlich nicht.
Warum sollte sich nur eine Anfrage negativ auswirken, wenn mitgeteilt wird, daß keine Leistung erfolgt? Inwiefern?
Und was macht man, wenn man bei einer Versicherung "direkt" versichert ist, also man keinen speziellen Berater als Ansprechpartner hat? An wen soll man sich dann bei solchen Fragen wenden?
Einen Schaden melden oder nachfragen sind zwei verschiedene Dinge! Die rede War von melden, ein gemeldeter Schaden ist immer negativ. Schon alleine wegen dem Sonderkündigungsrecht, dann kommt noch dazu, das gemeldete Schäden bei Versicherungswechsel an den nachversicherer weitergegeben werden (ähnlich wie beim Auto) was zu Ablehnung führen kann!
Dieser bauliche Mangel, wie du es nennst, bestand ja nicht von Anfang an, sondern es fanden im Laufe der Jahre wohl Unterspülungen durch das Regenwasser statt.
Insofern wäre es ein Schaden durch ein Naturereignis, wenn auch nicht plötzlich, sondern eher schleichend.
Vermutlich ist sowas aber nicht abgedeckt, nehme ich an.
Vermutlich ist sowas aber nicht abgedeckt, nehme ich an.
Schau in die Police. Anzeigen kannst Du den Schaden ja, mehr als ablehnen kann die Versicherung nicht.
Leider Pech gehabt. Die Versicherung zahlt nur bei ereignisbezogenen Schäden, also Hagel, Hochwasser usw., aber nicht bei baulichen Mängeln.
Schaden ist nicht durch eine versicherte Gefahr entstanden---> kein Versicherungsschutz
Du kannst mal vorsichtig bei deiner Versicherung nachfragen.
Aber ich gehe ganz stark davon aus das die da nicht für aufkommen wird.
Nein einfach melden würde ich nicht tun, denn jeder gemeldete Schaden wirkt sich negativ aus (ob etwas geleistet wurde oder auch nicht) Dein Berater muss wissen ob es in deiner Police versichert ist oder eben nicht. Dafür verdient er sein Geld 😉