Zahlt die Vollkasko bei einem Wildunfall ohne Polizei Bescheinigung?

10 Antworten

Für die "Spezialisten", die hier etwas von "Fahrerflucht" schreiben...

Gilt es als Fahrerflucht, wenn ich nach einem Wildunfall weiterfahre?Nein. Damit es sich um Fahrerflucht handelt, muss es einen Geschädigten geben. Ein Tier wird allerdings nicht als Geschädigter anerkannt.

https://www.bussgeldkatalog.org/wildunfall-fahrerflucht/

https://www.bussgeld-info.de/wildunfall-fahrflucht/

qugart  02.06.2020, 13:01

Je nachdem, was angefahren wurde (auch Wildtiere) ist es eine Sachbeschädigung, sprich ein Dritter ist der Geschädigte. Ohne zu wissen, was man genau angefahren hat steht da immer das unerlaubte Entfernen vom Unfallort im Raum, bzw. nimmt man das einfach mal so in Kauf.

Nur wenn es explizit und eindeutig ein Wildunfall ist kann es keine Straftat sein.

Ansonsten gilt in sehr vielen Bundesländenr eine Meldepflicht nach einem Wildunfall. Einfach weiterfahren ist IMMER die schlechteste Entscheidung.

Valnar25  02.06.2020, 13:33
@qugart

Sachbeschädigung kann es zwar nicht sein (da fehlt der Vorsatz) aber es ist korrekt, dass es bei einem angefahrenen Tier natürlich einen geschädigten Dritten geben kann.

DerHans  02.06.2020, 19:49

Was hältst du vom Jagdpächter? Selbstverständlich wurde dieser geschädigt.

Ohne Nachweis, dass es ein Wildschaden war zahlt die TK nix. Dann greift immer noch die VK. Allerdings gehört es bei (fast?) allen Versicherern zu den Obliegenheiten im Schadenfall einen Wildschaden der Polizei zu melden (zumindest ab einer gewissen Schadenhöhe). Details kannst du deinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Und wenn du gegen diese Obliegenheit absichtlich verstößt, dann verweigert die Versicherung eben die Regulierung.

Hoffentlich ist das Tier nicht qualvoll verendet oder lag auf der Straße und hat somit noch einen schlimmeren Unfall verschuldet...

Wildschaden ist ein Teilkaskoschaden - dieser wird zum Jahresbeginn nicht schlechtergestuft in deiner Prämie, da es bei dem Teilkaskoschutz keine SF-Klassen gibt! Vollkaskoschäden werden sehr wohl schlechtergestuft...😥!

Und ja, du benötigst von der Polizeistelle eine "Wildschadenunfall-Bescheinigung" für die Schadenbearbeitung deines Versicherers😥!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Wildunfällen ist die Teilkasko zuständig, nicht die Vollkasko. Wenn der Unfall nicht polizeilich aufgenommen wurde, solltest Du anderweitig versuchen, den Hergang zu beweisen. Biete der Versicherung an, daß sie das Kfz von einem Gutachter untersuchen lassen. Das setzt die Versicherung zumindest in Zugzwang.

Die Vollkasko schon.
Wildunfall ist halt Teilkasko.

Du musst das wohl explizit sagen, dass das über die Vollkasko abgewickelt werden soll. Da solltest du dann auch das mit dem Wildschaden weglassen. Weil ist halt das, was man im Volksmund auch "Fahrerflucht" nennt. Und außerdem ist Wildunfall eben automatisch Teilkasko.