Zahlt die Versicherung wenn eine Person, nicht als Fahrer eingetragen, einen Unfall baut?

13 Antworten

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auf alle Fälle, für den Versicherungsnehmer wird dies allerdings rückwirkend eine Beitragsrichtigstellung zur Folge haben, bis hin zu einer Vertragsstrafe.

Crack  13.12.2014, 19:51
für den Versicherungsnehmer wird dies allerdings rückwirkend eine Beitragsrichtigstellung zur Folge haben, bis hin zu einer Vertragsstrafe.

Aber auch nur dann wenn der VN einen bestimmten Personenkreis ausgenommen hat.

Antitroll1234  13.12.2014, 19:56
@Crack
Aber auch nur dann wenn der VN einen bestimmten Personenkreis ausgenommen hat.

Darum dreht sich ja die gestellte Frage ;-)

Crack  13.12.2014, 20:02
@Antitroll1234

Das wissen Du, ich und ein paar wenige Andere...

Bei dem Unsinn der hier teilweise wieder geschrieben wird wollte ich nur mal darauf hinweisen. ^^

Antitroll1234  13.12.2014, 20:06
@Crack

Da hast Du natürlich Recht ;-)

Das kommt auf die Police an. Wenn nur der Eigentümer und seine Gattin als Fahrer eingetragen sind, zahlt sie nicht. Man kann auch Fahrer unter einem bestimmten Alter ausschließen lassen, um so günstiger wird die Versicherung. Wenn nichts ausgeschlossen ist, wird gezahlt.

wolschi  13.12.2014, 19:50

Ich hab es falsch formuliert. Wie Novos es schon sagt, streckt sie es vor, holt es sich aber in Fällen, die ich schon genannt habe, dann zurück.

Punfish  13.12.2014, 19:53
@wolschi

Anders formuliert, aber immer noch falsch.

Antitroll1234  13.12.2014, 19:55
@wolschi
Wenn nur der Eigentümer und seine Gattin als Fahrer eingetragen sind, zahlt sie nicht

Klar zahlt die Versicherung, der Geschädigte hat sogar einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung.

Wie Novos es schon sagt, streckt sie es vor,

Nö, das was @Novos sagt ist nicht richtig.

holt es sich aber in Fällen, die ich schon genannt habe, dann zurück.

Nein, die Versicherung kann gegenüber dem Versicherungsnehmer lediglich rückwirkend eine Beitragsrichtigstellung aufstellen, und kann eine Vertragsstrafe verhängen, aber auf keinen Fall den verursachten Schaden zurückholen, weder vom Versicherungsnehmer und schon gar nicht von dem Fahrer der sich das Fahrzeug lieh.

Crack  13.12.2014, 19:55
@wolschi
Ich hab es falsch formuliert. Wie Novos es schon sagt, streckt sie es vor, holt es sich aber in Fällen, die ich schon genannt habe, dann zurück.

Auch das ist falsch.

Auf welcher Grundlage sollte das geschehen?

wolschi  13.12.2014, 19:59
@Antitroll1234

Den ersten Satz habe ich berichtigt. 2. stimmt auch, sie zahlt erst mal. Und wenn sie eine Vertragsstrafe verhängt, oder ihn hochstuft, ist das sowas wie zurückholen. Letztendlich wird es der Eigentümer bezahlen.

Antitroll1234  13.12.2014, 20:04
@wolschi

Und wenn sie eine Vertragsstrafe verhängt, oder ihn hochstuft, ist das sowas wie zurückholen

Nein es ist nicht "sowas wie zurückholen", zurückholen bedeutet den entstandenen Schaden zu ersetzen, ein Schaden ist aber schnell im 5 stelligen Bereich.

Eine Vertragsstrafe ist idR maximal ein Jahresbeitrag möglich, und Beitragsrichtigstellung macht maximal einen Hunni aus.

Vertragsstrafe ist bei einer Falschangabe imTarifierungsmerkmal, wenn es das erste mal war, sehr unwahrscheinlich.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss grundsätzlich alle Schäden übernehmen, die anderen (Verkehrsteilnehmern) zugefügt werden - sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Denn versichert ist das Fahrzeug und nicht der Fahrer.

Wurden der Versicherung allerdings falsche Angaben im Versicherungsvertrag gemacht über die Fahrer / Nutzer des Fahrzeugs, kann die Versicherung nachträglich eine "Strafprämie" vom Versicherungsnehmer verlangen zum Beispiel in Form einer kompletten Jahresprämie.

GerTodesengel 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 19:46

okay...klingt wieder logisch. Ist das diesmal wenigstens auch richtig so? ^^

Nein Außer die Versicherung wurde so abgeschlossen das alle Leute dein Auto fahren dürfen. Das is aber recht teuer und macht kaum einer. Ansonsten nur du und die Personen die du auch eingetragen hast in den Vertrag der Versicherung.

schleudermaxe  13.12.2014, 19:51

Lachnummer? Das Fahrzueg ist immer versichert, so lange die Bestätigung darüber bei der Zulassungsstelle hinterlegt ist. Selten so eine dümmliche Antwort hier gesehen.

jemaw  13.12.2014, 19:47

Also die Haftpflichtversicherung greift nicht hab ich grad erfahren

jemaw  13.12.2014, 19:45

Ja das meine ich ja. Die Person die den Schaden verursacht hat muss zahlen. Kann sie das nicht hat diese Person ein Problem. Wenn die Person Glück hat greift seine Haftpflichtversicherung. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher

jemaw  13.12.2014, 19:41

Jep dann muss es aus eigener Tasche bezahlt werden. Bist du nicht Zahlungsunfähig hast du n Problem.

GerTodesengel 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 19:43
@jemaw

naja eben nicht. Das Problem hat dann der andere.

Antitroll1234  13.12.2014, 19:49
@jemaw
Jep dann muss es aus eigener Tasche bezahlt werden.

Das ist einfach nur Quatsch !

GerTodesengel 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 19:41

Heißt das man muss den Unfallgegner Schaden aus privater Kasse bezahlen? Was passiert wenn man das nicht kann? Dann ist im Endeffekt ja der Unfallgegner der Doofe

Die Versicherung streckt wohl zwar das Geld für den Schaden vor, holt es sich aber vom Verursacher, da diesen nicht versichert ist.

schleudermaxe  13.12.2014, 19:46

Bist du dir wirklich sicher? Seit wann muß denn in D. ein Verursacher versichert werden? Die Kisten sind doch versichert und so ja auch die Bestätigung bei der Zulassung, oder?

Novos  13.12.2014, 19:49
@schleudermaxe

Deshalb bekommt der geschädigte ja auch den Schaden ersetzt! Aber, da der Fahrer, der nicht in der Versicherung eingeschlossen ist, kein Recht hat auf Kosten der anderen (rechtmäßigen Versicherungsnehmer) schadlos zu halten, holt sich die Versicherung das Geld bei ihm. Warum gibt es unterschiedliche Prämien, für Alleinfahrer und 2.Fahrer und bei uneingeschränkt vielen Fahrern?

Punfish  13.12.2014, 19:55
@Novos

Weil das Risiko eines Schadens höher ist, wenn der Personenkreis nicht eingeschränkt ist. Trotzdem holt sich die Versicherung das Geld nicht zurück, sondern berechnet nur die Prämie nach und verhängt ggf. eine Vertragsstrafe.

schleudermaxe  13.12.2014, 19:58
@Novos

Quatsch? In welchem Vertragsverhältnis steht denn bitte ein Fahrer zur Versicherung? Zuständig ist allen der VN und wenn der ggf. seine Tarifmerkmale ändern und ggf. einen Beitrag nachzahlen muß, hat doch der Anspruchsteller damit schon gar nichts am Hut. So lange bei der Zulassungsstelle die gültige eVBN hinterlegt wurde, ist doch alles in Butter und gut ist.

GerTodesengel 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 19:43

das klingt am logischsten. Daumen hoch ^^

GerTodesengel 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 19:44
@Antitroll1234

na toll ._.

Antitroll1234  13.12.2014, 19:48
@Novos
und weswegen?

...weil die Versicherung sich nichts von dem Verursacher zurückholen kann aufgrund dessen.

Crack  13.12.2014, 19:48
@Antitroll1234

Das ist sogar richtig falsch.

Das nennt sich Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung und nicht: Fahrer auf Auto-Versicherung. Es muss in keinem Fall ein Fahrer namentlich benannt sein.