Zahlt die KFZ-Haftpflicht trotz Falschparken?
Hallo zusammen,
folgende Frage(n) kam(en) mir eben in den Sinn:
In der Fahrschule lernt man ja bereits, dass man sein Auto nur auf der - in Fahrtrichtung - rechten Seite abstellen darf. (es geht hier nur um Straße, welche keine Einbahnstraßen sind).
1.) was kostet es wenn mir die Politesse deswegen ein Knöllchen schreibt?
Angenommen ich habe mein Auto nun auf der - in Fahrtrichtung - linken Seite abgestellt und ein vorbeifahrender PKW fähsrt mir den rechten und sich den linken Spiegel ab.
2.) Wie wird die Versicherung des Vorbeifahrenden reagieren? Wir sie mir den Spiegel ersetzen, oder darf sie es ablehnen, da mein Auto "falsch" abgestellt war? Oder muss ich am Ende auch noch den Spiegel des vorbeifahrenden erstezen?
eine andere Situation: In einer Straße ist am Streßenrand (in einer Engstelle) ein Bereich mit absolutem Halteverbot eingerichtet, damit größere Fahrzeuge an dieser Stelle passieren können. Wenn ich nun mein Auto dort abstelle und ein LKW beschädigt dieses
3.) Wie reagiert die Versicherung? Zajlt sie? hab ich Pech gehabt?
4.) Bekomme ich wegen meiner Falschparkerei an dieser Stelle womöglich noch eine Anzeige wegen Verkehrbehinderung oder Nötigung?
... Fragen über Fragen
aber ich sag schonmal "Danke" fürs Gedanken machen
mfg
Flo
6 Antworten
wenn du dein Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hast und dadurch andere behinderst, bekommst du eine eventuell eine Teilschuld. Das heißt die Haftpflicht zahlt immer. Aber bei deinem eigenen Schaden wird von der gegnerischen Versicherung nur ein Teil erstattet. Was ein Strafzettel kostet, hängt alleine von der Gemeinde und dem Tatbestand ab. Das kann sehr sehr stark varieren. Auch Abschleppkosten mußt du übernehmen, wenn dein Fahrzeug zu lange verkehrsdwidrig oder verkehrsbehindernd abgestellt war
Die Versicherung will sich das Geld von demjenigen holen, der den Schaden verursacht hat. Wenn diese Frage von der Schadenabteilung der Versicherung nicht allein geklärt werden kann, z.B. wenn der Unfallgegner sich nicht in die Tasche greifen lassen will, kann man eine Klage vor dem Gericht anstrengen; das wird dann darüber entscheiden, wer die Kosten zu tragen hat. Mitunter kommt es bei der Versicherung nicht darauf an, ob man gegen eine Verkehrsbestimmung verstoßen hat. Unabhängig davon sind die polizeilichen Maßnahmen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
vor gericht aber dann schon, parkt man dann halt falsch und einer beschädigt durch das falschparken dein auto, wird man meist auf seine kosten sitzen bleiben, also teilschuld bekommen 50/50joker gezogen.
Prinzipiell muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung zahlen. Das bloße Abstellen des PKW im Halteverbot ist kein Freibrief zum Drauffahren. Grundsätzlich ist es unerheblich, dass du im Halteverbot oder am linken Fahrbahnrand stehst. Allerdings könnte dir - gerade bei deinem Beispiel mit dem Parken in einem Wendebereich für LKW - ein Mitverschulden an dem Schaden angelastet werden. Der würde dir dann nicht ersetzt.
Allerdings bereits aus Sicht als Verkehrsteilnehmer würde ich dir empfehlen, dich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und nur dort zu parken, wo es auch erlaubt ist.
Kleiner Tipp: Wenn die Polizei den Schaden aufnimmt und feststellt, dass du im Halteverbot stehst, dann darf sie dir hierfür auch ein Knöllchen verpassen, also besser nicht dort parken.
Du hättest hier in beiden Fällen eine Mitschuld und wenn der Unfall im Beispiel "links Parken" etwa nachts geschehen wäre, dann könnte der andere Fahrer sich darauf berufen, er hätte Deine Rückstrahler ja nicht sehen können und wäre dadurch irritiert worden.
Die Haftpflichtversicherung wird aber in jedem Fall zahlen.
- In der Regel kostet falsch Parken (falsche Straßenseite oder sonst im Parkverbot ohne Behinderung) 15,00 EUR Verwarngeld. Behinderst Du andere Verkehrsteilnehmer, wird's teurer. 2.ff Ein parkendes Auto (auch wenn verkehrswidrig abgestellt) kann im Normalfall keinen Unfall verursachen. Wer den Zusammenstoß verursacht, muss auch dann z.B. Deinen abgefahrenen Spiegel ersetzen (bzw. dessen Versicherung muss zahlen), wenn Du falsch parkst. insofern ist die "hilfreichste Antwort" leider völlig falsch! Es gibt dann auch keine Teilschuld. Ein Verwarngeld kannst Du unabhängig davon bekommen. Parkst Du an einer Engstelle und behinderst andere Verkehrsteilnehmer, musst Du außerdem damit rechnen, dass Dein Auto kostenpflichtig umgesetzt wird, und ein Bußgeld verhängt wird. Fährt Dir dort einer den Speigel ab o.ä., hat er dennoch allein den Unfall verursacht und muss (bzw. sein Versicherer) für den Schaden aufkommen.