Schrank fällt nach 5 Jahren von der Wand, Hausratschaden?
Hallo, mir ist vor etwa 1 Stunde mein Badezimmerschrank von der Wand gefallen. Nicht nur der Schrank ist kaputt, sondern er hat auch einigen Schaden verursacht. Thermostat (?) von der Heizung ist kaputt, ebenso wie Toilettenpapierhalterung und Bürsten Halterung und eine Personenwaage, sowie viele Dinge aus dem Schrank.Die Dübel sitzen noch bombenfest in der Wand, ebenso wie die Hacken. Kann also eigentlich nur am Schrank selber gelegen haben (den hat es beim Aufprall ziemlich zerlegt). Er hängt seit etwa 5 Jahren an der Wand, und war mit Sicherheit nicht überladen.Zahlt das wohl meine Hausratsversicherung oder nicht. Den Schaden an der Heiszung wohl eher die Haftpflicht (Mietshaus) , oder ?????Danke für Antwortem
4 Antworten
Der Schrank selbst fällt nicht von allein von der Wand. Entweder hat jemand aus Versehen nachgeholfen oder es liegt Handwerkerpfusch vor. Beides also Haftpflichtschäden.
Eventuell kommt die Hausratversicherung für den Glasschaden auf, wenn der Schrank Glastüren hatte, und eventuell für Folgeschäden.Es liegt im Ermessen der Versicherung, wie das Kleingedruckte ausschaut oder ob eine Selbstbeteiligung vorliegt.
Wem soll er denn nach 5 Jahren Handwerkerpfusch nachweisen? Und Glas wird nur bei separater Haushaltsglasversicherung ersetzt.
zumindest würde ich den schaden melden...
hängt wohl vom bearbeiter bei der versicherung ab
Dafür gibt es keine Versicherung. Nur die Mietsachschäden (Eigentum des Vermieters) wären über deine Haftpflicht abgedeckt. Da musst du dann umgehend eine Meldung machen.
Den Schaden an Heizung und weiteren mit der gemieteten Wohnung verbundenen Teile zahlt wohl Deine Haftpflicht.
Die Hausrat tritt nicht ein, da ja kein Feuer, kein Einbruch... stattgefunden hat. Guck mal in die Versicherungsbedingungen! Runterfallende Schränke sind da m.W. nicht aufgeführt.