Zahlt die Haftpflicht einen mutwillig durch einen Feuerlöscher hergestellten Schaden?
Hallo,
Ich wohne in einer grösseren WG und als ich heute morgen aufgestanden bin sah unser Wohnzimmer wie auch die Terasse aus wie eine verdammte Mondlandschaft. Ein Gast der zu Besuch war hat unter dem Einfluss von Alkohol sich dazu entschieden mit einem Pulverfeuerlöscher um sich zu spritzen und hat dabei auch ins Haus gesprüht.
Es gab keinen Anlass dafür, also kein Feuer oder keine Gefahr dass ein Feuer entstehen könnte.
Frage: Springt bei so einem fahrlässigen mutwilligen Schaden eine Haftpflicht ein? Ich schätze nämlich dass wir das Haus professionnel reinigen lassen müssen und mehrere Elektrogeräte sind eingesprüht worden. Ich will gar nicht wissen was das kostet. Springt die Haftpflicht des Typen für sowas ein oder ist das selbst für die Haftpflicht zu idiotisch?
Lg und vielen Dank
12 Antworten
Schreib ihm einfach ne Rechnung... Ob er das dann auf ne Versicherung umlegen kann, kann dir ziemlich egal sein, solange du dein Geld bekommst. Ich würde nen Gutachter suchen.
Da kannst du nur die HP fragen. Es war zwar Vorsatz, aber unter Alkohol. Ich weis nicht, ob da was bezahlt wird.
fragen kostet nix und besser als nicht zu fragen ist es alle mal.
Die Reinigung wird professionell erfolgen müssen. Die e Geräte sind Evtl Schrott.
das Pulver ist so fein, das man das selber kaum weg bekommt.
Ja, dass kann man vergessen. Das Zeug kriegt man niemals aus den Parkettritzen raus...:b
Für absichtlich verursachte Schäden wird überhaupt niemals gehaftet.
Wie bitte? Es wäre absurd, für versehentlich verursachte Schäden zu haften? Verwechsel bitte nicht “absichtlich“ mit “schuldhaft“.
Huh? Du meinst wenn ich absichtlich etwas kaputt mache hafte ich dafür nicht? Weil ich dann nicht schuldhaft gehandelt hätte, oder was?
Was du schreibst ergibt keinen Sinn...
Hä? In deiner Antwort steht sinngemäß das Selbe, wie in meiner! Was soll das denn nun?
So ein Blödsinn! Natürlich haftet der Verursacher! Aber nicht die Versicherung! Darum ging es doch in der Frage!
Naja die Frage ist ob die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit aus der Haftung ist. Meiner Meinung nach ist es kein Vorsatz, da der Typ zum keinsten Zeitpunkt den Willen hatte diesen Schaden zu verursachen. Er wollte einfach nur mit dem Feuerlöscher spielen, hat die Wirkungskraft diesen unterschätzt, und war sich der möglichen Konsequenzen nicht ansatzweise bewusst. Das ist wohl grobe Fahrlässigkeit...fraglich ist ob das die Versicherung aus der Haftung nimmt. Ich weiss es nicht...
Natürlich haftet der Verursacher! Aber nicht die Versicherung!
Und genau sowas passiert, wenn man falsche Begriffe verwendet...
Eine Privathaftpflicht haftet grundsätzlich NIE für irgendwas. Sie bietet Versicherungsschutz (oder eben nicht). Haften kann hier nur der Verursacher und wenn du schreibst "für absichtlich verursachte Schäden wird nie gehaftet" muss man davon ausgehen, dass sich das dementsprechend auf den Verursacher beziehen muss, was natürlich dann Unsinn ist.
Grobe Fahrlässigkeit ist leider üblicherweise auch ein Haftungsausschluss. Wäre es ein Kfz-Schaden, würde die Haftpflichtversicherung des Verursachers zumindest in Vorleistung treten, bei Privathaftpflicht dürfte das aber eher nicht der Fall sein.
Naja die Frage ist ob die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit aus der Haftung ist
Nein, in einer Haftpflichtversicherung ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens IMMER mitversichert.
da der Typ zum keinsten Zeitpunkt den Willen hatte diesen Schaden zu verursachen.
Aber er hat sich ja voll absichtlich besoffen, oder nicht?
Grobe Fahrlässigkeit ist leider üblicherweise auch ein Haftungsausschluss
Nein, ist es in der Haftpflichtversicherung NIE. Bitte nichts posten wenn man nur über Halbwissen verfügt...
Was soll das Geschwurbel? Eine HAFTpflicht HAFTET, deshalb heißt sie so! Und wenn die Frage lautet “Haftet die Versicherung?“ und ich antworte “Bei Vorsatz wird keine Haftung übernommen“, (im Sinne der Frage) dann muss ich doch nicht noch explizit erwähnen, dass ich von der Versicherung spreche, nicht vom Verursacher!
Selbstverständlich ist es das! Offensichtlich verfügst du noch nicht mal über Halbwissen!
Eine HAFTpflicht HAFTET, deshalb heißt sie so!
Nein, tut sie nicht. Sie heißt so, weil sie dem VN das Risiko SEINER Haftpflicht (denn erst ist zum Schadenersatz verpflichtet wenn er haftet) abnimmt.
Ausnahme ist die Kfz Haftpflicht, welche tatsächlich zusammen mit ihrem Kunden gesamtschuldnerisch haftet. Den Direktanspruch des Geschädigten gibt es in der PHV aber nicht.
Im übrigen lautete die Frage "Zahlt die Versicherung".
Sorry aber das wird mir zu doof. Ich bin ausgebildeter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, ich weiß wovon ich rede, im Gegensatz zu dir.
Falls du dich schlau machen willst:
Man vergleiche die Formulierung des (allgemeingültigen) §81 VVG mit dem (speziell für die Haftpflichtversicherung geltenden) §103 VVG. Da wird dir vielleicht ein Unterschied auffallen...
Bei manchen Usern macht es keinen Sinn zu antworten.
Auch wenn sie keine Ahnung haben, bestehen sie darauf, dass der Blödsinn den sie von sich geben richtig ist.
Lesen bildet - nur hast du vermutlich nie deine Versicherungsbedingungen gelesen, denn sonst würdest du solch einen Unsinn nicht schreiben.
Eine Versicherung HAFTET ohnehin nicht, Sie gibt nur Deckungsschutz wenn der VN einen Schaden verursacht. Natürlich NICHT bei einer vorsätzlichen Straftat.
Auch für vorsätzliche (absichtliche) Schäden haftet der Schadensverursacher!
Nur keine Privathaftpflichtversicherung zahlt hier einen Cent!
Das sag ich doch die ganze Zeit!!!!!
Nein, dies hast du nicht geschrieben.
Aber ich zeige dir gerne deinen fehlerhaften Text:
Für absichtlich verursachte Schäden wird überhaupt niemals gehaftet.
Nach deinem Text, haftet niemand - also müsste der verursachte Schaden von niemandem ersetzt werden.
Und der Geschädigte würde auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Merkst du deinen Fehler.
Der Schadensverursacher haftet immer!
Und alle weitern Kommentare bezogen sich immer auf deinen fehlerhaften Text. Hinweise von einem Experten hast du ignoriert, oder auch nicht verstanden.
Für Dich blöd - für jeden Anderen Vericherungsnehmer ein Segen:
Nein, sie zahlt nicht.
Ansonsten würden wir für solche Idioten wohl horrende Beiträge zahlen müssen.
Ja ist auch verständlich. Danke !
Ich denke nicht, da es erstens Mutwillig war und zweitens unter Alkoholeinfluss geschehen ist. Ich denke selbst wenn es aus versehen geschehen wäre, ist die Haftpflicht durch den Alkohol fein raus.
Ok. Kann ich auch nachvollziehen. Vielen Dank für die Antwort!
Ich kenne mich aber nicht aus was das mit dem Alkohol angeht, vielleicht um sicher zu gehen mal die Haftpflicht fragen :)
Ok Danke. Da findet sich sicher eine Menge im Internet über die Kombination Haftpflicht - Alkohol
Natürlich haftet der Verursacher für absichtlich verursachte Schäden. Alles andere wäre ja absurd.