Zahlt die Haftpflicht bei Beschädigen von Sportgeräten?
Hallo :)
Ich habe ein kleines Problem: In meinem Reitstall hat sich mein Pferd nach der Stunde in der Box gewälzt und dabei ist wohl etwas im Inneren des Sattels gebrochen... Meine Frage ist nun ob ich für den Schaden aufkommen muss oder ob die Haftpflicht das abdeckt. Oder evt. sogar die Versicherung des Vereins?
Hier einige Details zur Situation:
Wir satteln und trensen immer in der Box ab, das ist so Vorschrift. Dort habe ich zunächst die Trense (das Teil am Kopf) entfernt und diese an die Boxentür gehängt. Ich habe meinem Pferd also 2 Sekunden den Rücken zugewendet, aber die Box nicht verlassen. Dann hat sich das Pferd angefangen zu wälzen, noch mit Sattel drauf. Ich wollte es stoppen und es wieder zum Aufstehen bewegen, aber als es angefangen hat zu strampeln bekam ich Angst und bin auf Abstand gegangen (So ein Pferdehuf tut nämlich ziemlich weh). Ich habe mir den Sattel danach angeschaut und nichts erkannt, bis auf dass die Decke dreckig ist. So habe ich ihn dann zurück gehängt und vergessen, meinem Lehrer bescheid zu sagen (ich weiß, total blöd jetzt betrachtet, aber ich dachte es sei ja nichts passiert).
Nun kam aber auf, dass etwas innerlich im Sattel gebrochen ist und er repariert oder ersetzt werden muss. Mein Lehrer sagt dass es meine Schuld ist, da man immer zu erst den Sattel entfernt und dann die Trense und ich hätte wissen müssen, dass das Pferd sich wälzen will. Aber ich habe nach bestem Gewissen gehandelt und so, wie ich gedacht habe dass es richtig ist.
Ich hoffe wirklich sehr auf eine hilfreiche Antwort, vielen Dank!!
LG
5 Antworten
Ich gehe davon aus, daß du für deine Reitstunden bezahlst, dir gehören weder Pferd noch Sattel.
Für Pferd und Sattel hat die Reitschule eine eigene Versicherung. Du bezahlst für deine Stunden mit dem Pferd. Jedoch das Risiko trägt der Eigentümer, nicht der Kunde.
Du brauchst dich folglich nicht mit deinem Reitverein zu streiten. Sage denen, daß sich die Privathaftpflicht deiner Eltern kümmert. Die wird diesen Schaden mit einer treffenden Erklärung für dich abwehren. Und dann mußt du auch nichts bezahlen.
Das sollte Sache der Reitschule sein, und nicht deine. Soll sich der Lehrer halt daneben stellen. Oder selber absatteln.
Wenn du eine Privathapftplichtversicherung hast, melde den Vorfall und den Schaden. Wenn kein Anspruch besteht, wird die Versicherung die Forderung für dich abwehren. Laß das die Versicherung prüfen.
Deswegen schreib ich ja, die Haftpflicht wird unberechtigte Ansprüche abwehren. Warum soll sich damit der FS rumschlagen, wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, die haben große Rechtsabteilungen, und der Versicherungsnehmer muß sich nicht ärgern. Einfach alles lesen und verstehen.
Da hier kein Fremdschaden vorliegt würde deine eigene Haftpflichtversicherung auch nichts bezahlen.
Der Fremdschaden besteht in dem kaputten Sattel. Frage nicht verstanden? Der Sattel gehört nicht dem FS.
Stimmt. Hatte ich so nicht verstanden.
Da muß dann wohl die Patentante aushelfen, denn eigene Schäden sind doch über eine TH nicht absicherbar, so lese ich die Spielregeln.
Pferd und Sattel gehören nicht dem FS, sonst müßte er ja nicht mit dem Reitlehrer diskutieren. Deshalb kommt die Privathapftpflicht in Frage.
Hier haben wieder lauter Nicht-Reiter geantwortet, die die Frage faslch interpretiert haben. Wenn mein Pferd meinen Sattel kaputt macht, muß ich ja niemandem Bescheid sagen und es gibt auch keine Schulddiskussion.
In meinem Reitstall hat sich mein Pferd nach der Stunde in der Box gewälzt und dabei ist wohl etwas im Inneren des Sattels gebrochen...
Ich gehe mal davon aus, dass du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hast.
Diese zahlt allerdings nur bei Schäden, die du anderen zufügst (Fremdschäden) - also in deinem Fall zahlt sie nichts.
Ich gehe davonaus, daß es sich nicht um Pferd und Sattel des FS handelt, sondern daß beides der Reitschule gehört, anonsten erübrigt sich ja die Frage und auch die Schuldzuweisung des Reitlehrers. Dann gäbe es ja gar keine Diskussion.
Du hast die Frage nicht richtig verstanden oder falsch interpretiert, der FS spricht von "mein Pferd", weil es das Pferd ist, das er geritten hat, da drückt man sich halt so aus. Wäre es das eigene Pferd und der eigene Sattel, müßte man ja auch dem Reitlehrer nicht bescheid sagen, dann müßte man nur den Sattel reparieren lassen, den eigenen.
Du hast die Frage nicht richtig verstanden oder falsch interpretiert,
Nein - ich habe auf die Frage geantwortet !
Wenn es sich anders verhält, kann ja der TE seinen Text berichtigen, oder ergänzen.
Tut mir leid, ich habe mich tatsächlich etwas missverständlich ausgedrückt. Bitterkraut hat Recht, mit "mein Pferd" meine ich tatsächlich das Pferd, das ich in der Stunde geritten bin und NICHT mein privates Pferd. Demnach gehört natürlich auch der Sattel nicht mir. Dennoch vielen Dank für die Antwort!
Warum sollte denn seine Privathaftpflicht das bezahlen? Mit welcher Begründung?