Zahlt das Wohngeld auch für mehrere Zimmer?
Also ich (Alleinerziehende) Mutter will mit meinen Kindern umziehen(2 Töchter und ein Junge) nur das Problem ist dass Meine Beiden Töchter ein eigenes Zimmer haben wollen wir wollten von einer 3 Zimmer Wohnung auf eine 4 Zimmer Wohnung wechseln dass mein Sohn in einem Zimmer schläft und meine beiden Töchter zusammen in einem Zimmer schlafen. Nur das Problem ist die beiden sind zickig typisch Teenie Mädels :/ und deswegen wollen die auch eine 5 Zimmer Wohnung damit jede einzelne einen eigenen Zimmer hat. Jetzt ist die Frage ob das Wohngeld immernoch bezahlt oder eher aussagen hat dass sie sich das Zimmer teilen sollen? Ich hoffe ich konnte mich gut erklären. Vielen Lieben Dank im Voraus! :)
4 Antworten
Ob du nur 3 oder 6 Zimmer hast und die Wohnung 70 qm oder 100 qm, ist beim Wohngeld nicht relevant.
Da gibt es je nach Mietstufe, Wohnort und Personen die zum Haushalt zählen eine max.Grenze für das Wohngeld.
Such dir aus dem Internet doch einmal einen kostenlosen Rechner fürs Wohngeld.
Wichtig ist erst einmal, dass du beim Wohngeld dann auch das erforderliche Mindesteinkommen erreichst, dass liegt bei min.80 % eures Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was euch ohne eigenes Einkommen bei Bedürftigkeit vom Jobcenter als ALG - 2 ( Hartz - lV oder Sozialgeld unter 15 Jahren ) zustehen würde.
Da käme es dann darauf an wie alt die Kinder sind, was du dann neu an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, zahlen müsstest, was du selber an Brutto und Nettoeinkommen hast und was außer Kindergeld du für deine Kinder jeweils noch an Unterhalt oder UVG - vom Jugendamt bekommst und ob die Kinder ggf.noch selber Einkommen wie Erwerbseinkommen haben.
Wohngeld dürfte nicht an die qm gekoppelt sein, allerdings wird es schwierig sein mit einem Einkommen - bei dem man noch Wohngeld bezieht - tatsächlich finanziell eine 5 Zimmer Wohnung stemmen zu können ;)
Die Herausforderung ist es, überhaupt erst einmal eine Wohnung zu finden.
Der Wohngeldbehörde ist es völlig egal, wie groß die Wohnung ist bzw. wie viele Zimmer sie hat. Bei der Wohngeldberechnung wird ohnehin nur maximal der Miethöchstbetrag für 4 Personen berücksichtigt. Alles was darüber liegt, wird eben nicht bezuschusst.
Für alles Weitere siehe Isomattes Antwort.
Anzahl der Zimmer ist irrelevant. Größe der Wohnung und Höhe der Miete sind ausschlaggebend.
Größe der Wohnung ist irrelevant. Ausschlaggebend ist allein die Bruttokaltmiete der jeweiligen Mietenstufe, begrenzt auf den Höchstbetrag nach § 12 WoGG.