Arbeitslosenhilfe in DDR?

8 Antworten

dmansow 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 14:14

Prima, den Link habe ich gesucht- und erklärt alles genau- danke für die kompetente Antwort.

das ist völliger Quatsch; ich hab mein Opa gefragt, der hat ausm Arbeitsgesetzbuch der DDR vorgelesen. Es gab keine Arbeitslosigkeit infolge von Kündigungen, wenn du für nen volkseigenen Betrieb nicht mehr tragbar warst, war der Betrieb verpflichtet, dem betreffenden ne andere Arbeitsstelle anzuweisen. Es gab natürlich Asoziale, Penner, Alkis, die nicht gearbeitet hatten, aber wenn die nicht nachweisen konnten, wovon sie leben, konnte es passieren, dass sie zur AE (Arbeitserziehung) verurteilt wurden. Total kaputte Typen, die nicht resozialisierbar war, die hat man dann der BRD geschenkt, und die wurden dann von Axel Springer als Freiheitshelden und Widerstandskämpfer gefeiert.

dmansow 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 20:02

Danke für die ausfürliche Erklärung- so wie es in der DDR gehandhabt wurde, dies war auch meine Meinung- Kompliment für dich!

In der DDR gab es - offiziell - keine Arbeitslosigkeit.

dmansow 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 13:30

Ja, das ist auch meine Meinung- Mein Kumpel hat da etwas erzählt, das gar nicht stimmt.

dmansow 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 13:29

Meine ich auch

Dann war er erwerbsunfähig.

Arbeitslosigkeit gab es in der DDR offiziell gar nicht. Außerdem in Art. 24 der DDR-Verfassung die Pflicht zur Arbeit.