Rechtsfrage:Betreuung Tagesmutter vom Jobcenter?
Hallo zusammen, ich habe vorgestern eine Einladung vom JC zur Gruppeninformation-Vereinbarkeit Familie und Beruf erhalten. Diese dauert ca. 45 min und eine Tagesmutter vom JC wäre vor Ort. Mal abgesehen davon, dass ich diese Einladung für unnötig empfinde( unötig da eh schon ab August 19 ein Betreuungsplatz da ist weil ich wieder arbeiten gehen werde), hab ich noch ein kleines Kind von 17 Monaten was noch nie fremdbetreut worden ist . Dazu müsste ich noch das andere Kind 4 Jahre mitnehmen da es von der Abholzeit Kindergarten nicht reichen würde. So jetzt zu den Fragen: Wieviele Kinder dürfte die Tagesmutter in der Zeit betreuen? Wie sieht es rechtlich aus wenn in der Betreuungszeit etwas passieren sollte ? Wer haftet Tagesmutter oder JC ? Kann man mich zwingen meine Kinder einer wildfremden Frau zu überlassen? Danke für Antworten schon mal im Vorraus😃
5 Antworten
Wenn dein Kind 17 Monate ist, dann kannst du dich doch beim Jobcenter melden und sagen, dass du Betreuungszeit beanspruchst (dann wirst du höchstens 3 Jahre nicht mehr eingeladen und bekommst keine Bewerbungsvorschläge, Maßnahmen etc.)
Es zwingt Dich keiner Dein Kind bei einer wildfremden Frau zu lassen. Es ist ein Angebot, das Du annehmen kannst. Natürlich steht es Dir frei, die Betreuung Deiner Kinder anderweitig zu organisieren.
Sollte die Maßnahme außerhalb der Zeiten stattfinden, die Du dem JC als zur Arbeit zur Verfügung stehend angegeben hast, dann wende Dich an Deinen Betreuer.
Bei Hartz 4 Empfängern mit Kinder über 3 Jahre sieht der Staat die ordentliche Erziehung der Kinder nicht als gefährdet, wenn sie in einer Kinderbetreuung, Kindergarten oder in einer Tagespflege untergebracht sind.
http://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html
Da gilt als wichtigste Grundlage, dass Leistungsempfängern mit Kindern unter drei Jahren, keine Arbeit zuzumuten ist.
Ergo reicht eine entsprechende Einladung in einem Jahr !
Ansonsten ist aus meiner Sicht ein solches "Angebot" für ein Kind mit 17 Monaten in einer derartigen Gruppensituation nicht zumutbar.
Vorschlag "zur Güte" - gehe mit Deinen Kindern dort hin, und schaue Dir an wie viele "Tagesmütter" dort auf wie viele Kinder aufpassen sollen.
Und - das werden vermutlich zu viele sein - und ich ! würde heimlich ein Bild machen - als "Nachweis" und dann wieder gehen.
Also zumindest zwingen kann doch keiner
Wenn du allerdings Leistungen von da beziehen willst, dann willst du ja was von denen und müsstest daher auch den Terminen nachkommen
Ich muss sogar sagen das ich das Angebot des JC eine Tagesmutter vor Ort zu haben Mega gut finde
Und 45min ist ja keine Zeit ...
Ja das wäre dann so
Deswegen schlage ich vor auf privatem Wege eine Aufsicht für die 45min zu organisieren
Danke es geht jetzt auch nicht um diese Einladung/ Maßnahme, sondern um die rechtliche Absicherung. Wenn jetzt gehen wir von 20 Teilnehmern aus die jeweils ihre Kinder mitbringen, gehen wir mal von 1-2 Kindern pro Teilnehmer aus . Dann denke ich eine TM ist da dann eher zu wenig 😃
Niemand kann Dich zwingen, Geld vom JC zu kriegen. Wenn Du darauf verzichtest, musst Du Dich auch an nichts halten.
Danke Thema verfehlt, aber werde mir darüber Gedanken machen 😉