Zählt es als Einbruch wenn ich vergesse die Haustür zu schließen und jemand in meine Wohnung rein geht?
8 Antworten
Nein. Das ist Hausftiedensbruch.
Es gibt keinen Straftatbestand "Einbruch" in unserem Strafgesetzbuch. Was es gibt, ist der sog. "Einbruchdiebstahl". Der setzt aber voraus, dass auch etwas weggenommen - also geklaut - wurde und zudem setzt er voraus, dass körperliche Kraft aufgewendet werden muss, um in die Wohnung zu kommen. Das ist hier nicht der Fall, wenn die Wohnungstür offensteht. Also: Aus mehreren Gründen Nein.
Aber: Gegeben wäre ein Hausfriedensbruch.
Jein. Kommt drauf an.
Wenn man reingeht um zu schnüffel oder gar zu klauen ist es Hausfriedensbruch.
Wenn man aus Sorge reingeht um zu schauen ob ein Einbrecher drin ist, oder der Mieter röchelnd am Boden liegt, nicht. Ist ja schließlich ungewöhlich ne offene Wohnungstür. Kann ja was passiert sein. Man müsste dann aber natürlich die Wohnung sofort wieder verlassen, wenn man feststellt, dass keine Gefahr im Verzug ist. Am besten dann auch gleich den Mieter anrufen, suchen oder die Polizei anrufen falls Mieterkontakt scheitert.
Nein. Einbruch gibt so gar nicht im Strafrecht. Wenn die Tür offen ist und jemand unbefugt die Wohnung betritt, ist es maximal Hausfriedensbruch. Wenn die Tür offensteht u.U. nicht mal das.
Ist in dem Fall Hausfriedensbruch und kein Einbruch.