Zählt es als bewaffneter Raubüberfall wenn man eine Spielzeugpistole benutzt?
11 Antworten
Hallo spunkystefan,
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ein bewaffneter Überfall als solches gibt es im Strafgesetzbuch nicht.
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Führst Du beim Raub eine Spielzeugpistole mit Dir gilt sie als sogenannte "Anscheinwaffe" und reicht um den Straftatbestand nach § 250 StGB schwerer Raum zu erfüllen.
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Es muss nicht zwangsläufig eine echte Waffe mit sich geführt werden. Es langt, dass das Opfer annimmt es handelt sich bei dem Gegenstand um eine scharfe Waffe.
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Ich hoffe nicht Du hast vor sowas in der Art durchzuführen, es sei denn Du willst mit mindestens drei Jahren Haft der Freiheit entfliehen ^^
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Gruß
TheGrow
um gottes willen nein
ja, wenn sie nicht als solche zu erkennen ist
Wie würdest du das werten, wenn dir Fremder etwas vorhält, das eine echten Waffen sehr ähnlich sieht? Sagst du dann, könnte sein, das der bewaffnet war oder war der es dann? Oder stell dir vor, du geht mit waffenähnlichen Teil auf einen Polizisten los, reagierst auf keine Warnung. Was macht der Polizist? Probier es aus und du bist vielleicht Geschichte.
Kennen einen nicht besonders guten Polizisten, der dafür plädierte, bei allgemeinen Verkehrskontrollen von Schußwaffe für Kopfschutz gebrauch zu machen. Mit dem solltest du mal zusammen kommen und ihr hättet sicher beide euren Spass. Du wüsstest, wie andere auf mögliche Waffe reagieren und der könnte endlich mal real jemanden umlegen.
Ja, die Bank bei uns wurde schon mit Soft-Air Pistolen überfallen, zumindest wurde es versucht, jetzt sind die Täter im Knast!
ich glaub schon, weil ja alle denken du hättest eine echte. aber wenn das nur so eine ist wo man sofort erkennt dass es eine Spielzeugpistole ist, dann fangen eher alle an zu lachen als die Polizei zu rufen.