Zählt ein Rollstuhlfahrer im Strassenverkehr als Fussgänger oder als zweispuriges Fahrzeug?
Wenn er auf der Strasse fährt als Fahrzeug und wenn er auf dem Gehweh ist als Fussgänger? Wenn er geschoben wird als Fussgänger und wenn er elektrisch angetrieben wird als Fahrzeug?
7 Antworten
Es kommt auf die Geschwindigkeit an die einen Fußgänger von einem ...äh Fahrzeug unterscheidet.Ein Elektrorollstuhl fährt pauschal maximal 6 km/h damit ist er Fußgänger und gehört auf den Gehweg.
Ein Elektrorolli mit 15km/h braucht ein Kennzeichen, eine Warntafel und kann auf der Straße fahren.
Hallo!
Exakt das Thema kaute ich gestern mit einer Kollegin durch, als wir gemeinsam in meinem Auto saßen und vor uns ein Elektro-Rollstuhl auf der Straße fuhr. Die Kollegin meinte, es sei erlaubt, dass das Fahrzeug auf der Straße fahre, weil ein E-Rollstuhl nicht mehr als Fußgänger eingestuft werde, sondern als Fahrzeug (motorisierter Krankenfahrstuhl, eingestuft wie ein 25 km/h-Auto) laufe und daher nicht auf dem Gehsteig unterwegs sein dürfe.
Ein mechanischer ROllstuhl mit Greifreifen usw. darf auf dem Gehweg fahren und zählt als Fußgänger. Weiß ich von einer Freundin, die beidseitig Oberschenkelamputiert im Rollstuhl sitzt. Sie darf dafür nicht auf der Straße mit dem Rollstuhl fahren.
Er ist ein Fußgänger im Rollstuhl , wenn er selbst rollt.
Ist er elektrisch unterwegs ist noch immer kein Auto , sondern fällt hierunter
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motorisierte Krankenfahrstühle: einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm;
Ein Rollstuhl muss im Verkehr über Beleuchtung verfügenWenn auf dem Gehweg nicht genug Platz für ihn vorhanden ist, dann muss er auf die Straße ausweichen - wie andere Fußgänger auch.
Das ändert aber nichts daran: Er ist und bleibt Fußgänger.
Kommt immer darauf ob als Schubroller , von Menschen geschoben werden, ist es Fußgänger; mit Motor usw. als Mofa mit Versicherungskennzeichen als Fahrzeug
für die Straße . Wie ein Moped.
Ich sehe das aber nicht so eng, weil die es so wie si schon schwer haben.
Mit Gruß
Bley 1914