Zählt ein Anbau als eigenständiges Haus?
Guten Morgen,
Vor einigen Jahren hat mein Schwager bei den Eltern angebaut und erhielt als Sicherheit den Teil der Eltern überschrieben. Als sich das erste Kind ankündigte, baute er mit seiner Frau neu und ein anderer Schwager bezog den Anbau. Bis heute zahlt er für den Anbau Miete. Jetzt hat "Schwager 2" vor nochmal an den Anbau anzubauen, da ihm der bisherige Anbau zu klein ist und er auch etwas eigenes haben möchte. "Schwager 1" will ihm alles überschreiben, wenn er die Restkosten des Anbaus übernimmt.
Jetzt haben mein Mann und ich von "Schwager 2" das Angebot erhalten, den Teil der Eltern zu bekommen und diesen komplett zu übernehmen, wenn die Eltern irgendwann nicht mehr sind. Dieses soll gegen eine Zahlung von knapp 30.000 Euro geschehen.
Meine Frage ist nun, zählt der Anbau als eigenständige Wohneinheit und können beide Teile auf verscheidene Namen umgeschrieben werden?("Alter Hausteil" auf meinen Mann, Anbau auf Schwager?) Ich muss dazu sagen, dass es momentan so ist, dass es für das Haus und den Anbau nur einen Stromzähler und eine Gasuhr gibt. Es ist dann so geplant, dass überall ein Zwischenzähler dazwischen kommt. Momentan ist alles noch durch eine Tür verbunden, die aber verschwinden soll. Also sind es baulich später getrennte Partein, die sich dann nur die Zähler teilen. Oder muss auch für jede partei ein eigener Zähler her, damit es quasi als 2 Häuser zählt und diese auf verschiedene Namen geschrieben werden können?
Bei welchen Ämtern, etc kann man sich da am besten schlau machen?
Das alles soll auch über einen Notar etc laufen, aber vorab Information sind aj nie verkehrt.
Ich hoffe auf Antworten.
Mfg
4 Antworten
das kann dir am besten der notar beantworten. bei mir ist es ungefähr gleich. die häuser dürfen nicht durch irgendeine tür oder ähnliches verbunden sein. zähler muss für jedes haus seperat gemeldet sein. es zählt dann als eigentümergemeinschaft auf einem Grundstück. da wird dann auch festgelegt wieviel oder was zu welchem haus gehört.
Danke für die Antworten. Das hilft uns schon ungemein weiter und man rennt nicht komplett ahnunglos daher. Es geht hier ja nicht um gerade wenig Geld. Eine Baugenehmigung für den 1. Anbau wurde damals erteilt. Ob es eine Teilungsgenehmigung gibt, weiß ich allerdings nicht.
Ps. Würde gern die hilfreichste Antwort auszeichnen, aber mir wurde ja in allen Antworten bestens weitergeholfen.
Ihr braucht abgeschlosschenheitserklärungen, rechtlich werden dann etws aus den häusern, ja jedes haus muss für sich autark sein, eigenen zähler, alles, halt in sich abgeschlossen
die teilungserklärung könnt ihr nach eurem gusto dann verfassen
beim amt beantragen, dann kommt einer, guckt und dann bekommt ihr halt die abgeschlossenheitserklärung, für den günstigen kurs von paar tausend euro oder so
Beim Bauamt kannst du erfahren ob der Anbau ein Anbau oder ein eigenständiges Gebäude ist. Und besonders Wichtig ob es mit Genehmigung gebaut wurde.
Um zwei sog. eigenständige WE zu haben, muss eine Teilungsgenehmigung vorliegen. Diese muss über einen Notar erfolgen. Klar muss dann jede WE sog. eigene Energieversorgung gegeben sein.